Beschlussvorlage - BV/0218/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung einer Kulturförderabgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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03.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt VA und Rat eine Weiterbehandlung der Thematik dahin gehend, die Einführung einer Förderabgabe in Zusammenarbeit der Stadt Celle mit der CTM auf Validität im juristischen Sinne mit prognostizierten Einnahmeerwartungen zu prüfen und mögliche Szenarien aufzubereiten.
Sachverhalt:
Die Anträge Nr. AN/0119/19 von Bündnis 90/Die Grünen und Nr. AN/0140/19-1 von WG/Die PARTEI werden hiermit hinsichtlich der Kulturförderabgabe gemeinsam beantwortet.
Bei der erstmaligen Behandlung im Kulturausschuss am 29.05.2019 wurde die Verwaltung gebeten, alle bisher durchgeführten Prüfaufträge im musealen Sektor aufzulisten. Ferner sollten die Vor- und Nachteile einer Kulturförderabgabe eruiert und vergleichbare Städte betrachtet werden.
In Celle wurde das Thema der Einführung eines „Tourismusbeitrags“ zur Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage bereits am 09.12.2014 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing behandelt. In der MV Nr. MV70368/14 heißt es: „… Die Verwaltung beabsichtigt nicht, einen Tourismusbeitrag oder eine vergleichbare Abgabe in Celle einzuführen.“
„Die Kulturförderabgabe, auch Bettensteuer, City-Tax, Beherbergungsabgabe bzw. -steuer oder Übernachtungsabgabe genannt, ist eine von dem damaligen Kölner Stadtkämmerer und ehemaligen Finanzminister des Landes NRW Norbert Walter-Borjans (SPD) Ende 2009 ins Leben gerufene Steuer für Übernachtungen in Hotels und Pensionen, die in zahlreichen Städten, so in Berlin, Königswinter, Bochum, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Flensburg, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Jena, Köln, Lübeck, Mainz, Oldenburg, Osnabrück, Trier, Weimar oder Lutherstadt Wittenberg erhoben wird und bundesweit Beachtung fand.
Walter-Borjans Finanzinstrument war zudem eine Retourkutsche auf den Hoteliers gewährten ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent (ab 2010), eine Initiative der schwarz-gelben Bundesregierung, die 2009 auf Druck der FDP zustande kam. Im internationalen Hotelgeschäft sind solche Übernachtungsbesteuerungen durchaus üblich, so etwa in Amsterdam, Florenz, Venedig, Paris oder Rom.
Die Kulturförderabgabe richtete sich nach dem Preis der Übernachtungen in Hotels und Pensionen. Fünf Prozent des Zimmerpreises mussten abgeführt werden, wobei es den Hotels und Herbergen freistand, diesen Betrag auf den Übernachtungspreis aufzuschlagen. Der Terminus Kulturförderabgabe ist strittig, da etwa in Köln die eingezogenen Beträge in den allgemeinen Haushalt fließen und nur bedingt der Kultur zugutekommen.
Am 11. Juli 2012 wurde diese Steuer vom 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Dies betraf die Städte Bingen und Trier. Eine Steuer für Hotelübernachtungen darf zwar erhoben werden, dies aber nur für Übernachtungen aus privaten Gründen. Somit dürfen geschäftlich bedingte Übernachtungen nicht mit einer solchen Kulturförderabgabe belegt werden.
Für eine Aufhebung dieser Steuer hatte sich insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eingesetzt. In Trier und Bingen wurde die Kulturförderabgabe nur zeitlich begrenzt und als Pauschalbetrag erhoben. Kinder waren ausgenommen.“ (Quelle: Wikipedia)
Die Einführung der jeweiligen Abgaben in den u. g. Kommunen wurde teils kontrovers (Medien, DEHOGA) begleitet. In keiner der Städte ist ersten Recherchen nach jedoch ein Rückgang der Übernachtungszahlen bekannt geworden.
Die Vorteile der Einführung einer vergleichbaren Abgabe liegen insbesondere in der Stärkung kultureller und sportiver Veranstaltungen sowie der Weiterentwicklung tourismusrelevanter Strategien und Maßnahmen.
Städte mit Tourismus- bzw. Kulturförderabgabe
Eisenach
Einwohner: 43.000
Übernachtungen: 30.000 (allein im Monat April 2019)
Die Stadt Eisenach erhebt seit 2012 eine Tourismusförderabgabe auf privat veranlasste Übernachtungen. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, diese Abgabe einzufordern und an die Stadt weiterzugeben.
Pro Gast und Nacht beträgt die Abgabe:
1,00 Euro in Pensionen, Gasthöfen, Ferienhäusern und Privatwohnungen,
1,50 Euro in Hotels mit bis zu drei Sternen,
2,00 Euro in Hotels ab vier Sternen.
Tageszimmer sind von der Besteuerung nicht betroffen.
Lutherstadt Wittenberg
Einwohner: 48.000
Übernachtungen: ca. 650.000
Nach mehrjähriger kontroverser Diskussion hat in Wittenberg der Stadtrat mit großer Mehrheit im November 2017 für Touristen eine Übernachtungssteuer zum 1. April 2018 beschlossen. Dann werden fünf Prozent vom Zimmerpreis bei privaten Übernachtungen abgeführt. Geschäftsreisende sind davon ausgenommen.
Die Lutherstadt kalkuliert mit Einnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro jährlich. (Stand: 2018)
Goslar
Einwohner: 50.700
Übernachtungen: 400.000 (2016)
Seit dem 01.07.2019 gibt es einen sogenannten Gästebeitrag, ein Tourismusbeitrag war gescheitert.
Pro Übernachtung werden 2,30 € gezahlt. Die Einnahmen unterliegen einer Zweckbindung zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen (z.B. Museen, Tourist-Information) und Veranstaltungen.
Übernachtungsgäste erhalten eine Gästekarte und ein Erlebnisheft mit verschiedenen Vorteilen.
Beitragssatzung und Berechnungsgrundlagen sind von einem Fachanwalt erstellt worden.
Weimar
Einwohner: 65.000
Übernachtungen: ca. 650.000
Einnahmen Kulturförderabgabe: 500.000 € p.a.
In der Kulturstadt Weimar (Ausgaben für Kultur betragen mehr als 10 Mio. € p.a.) wird die Kulturförderabgabe seit 2005 für alle Übernachtungsgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtend eingezogen.
Eingesetzt wird die Abgabe zur Gesamtdeckung des städtischen Haushaltes. (Stand: 2018)
Flensburg
Einwohner: 94.000
Übernachtungen: 280.000 (2016)
Einnahmen aus Bettensteuer: 850.000 €
Die Stadt Flensburg führte zu Beginn des Jahres 2013 die Bettensteuer ein, nachdem im November 2012 im zweiten Anlauf die Satzung im Rat der Stadt beschlossen wurde. Die Höhe der Abgabe steigt mit der Anzahl der vergebenen Sterne im Beherbergungsgewerbe. Pro Gast und Übernachtung wurden drei Euro (bei drei Sternen) beziehungsweise vier Euro (bei vier Sternen) fällig. 20 Vermieter und drei Hoteliers in der Stadt haben ihren Qualitätsnachweis (Sterne), auch aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, wieder zurückgegeben oder sich nicht mehr neu klassifizieren lassen. Seit 1. Januar 2017 wird eine Tourismusabgabe von den Unternehmern in der Stadt verlangt. Mit der Abgabe sollen diejenigen, die vom Tourismus profitieren, sich stärker an den Kosten etwa für städtische Museen beteiligen. Ab 2018 sollten so rund 850.000 Euro p.a. eingenommen werden. Die seit 2013 bestehende Bettensteuer mit Einnahmen i.H.v. rund 300.000 Euro p.a. fiel dafür weg. (Stand: 2018)
Dresden
Einwohner: 560.000
Übernachtungen 2018: 4.6 Mio
Einnahmen aus Bettensteuer (2017): 9.53 Mio Euro
Die Dresdner Bettensteuer wird seit dem 1. Juli 2015 erhoben und geht auf Initiative der rot-rot-grünen Gestaltungsmehrheit im Dresdner Stadtrat zurück. Ab dem Jahr 2019 wird die Abgabe von 6,6 auf 6,0 Prozent des Zimmerpreises reduziert, beschlossen im Februar 2018 vom Stadtrat mit den Stimmen von CDU, Grünen, AfD und FDP.
Die Einnahmen aus der Bettensteuer werden an die Tourismusgesellschaft und Kultureinrichtungen gegeben. (Stand: 2018)
Berlin
Einwohner: 3.5 Mio
Übernachtungen: 28.8 Mio
Einnahmen Citytax: 25 Mio (2016)
Die City Tax beträgt 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich. Besteuert werden nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen. Eingenommen wird die Übernachtungssteuer von den Hotels, die City Tax wird also bei der Rechnung aufgeschlagen.
Hintergrund ist, dass die Übernachtungssteuer als sogenannte "indirekte Steuer" erhoben wird, d.h. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, der die Steuer wiederum dem Gast in Rechnung stellen kann. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Steuer an den Gast weiterzugeben. Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder Betrieb, der kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Darunter fallen z. B. Hotels, Pensionen, Hostels, Privatvermieter oder Jugendherbergen.
Geschäftsreisende sind von der City Tax ausgenommen, müssen sie also nicht bezahlen. Geschäftsreisende müssen den beruflichen Reisezweck allerdings nachweisen können.
Die Einnahmen aus der City Tax kommen zu gleichen Teilen der Kultur, dem Sport und dem Tourismus zugute.
Bingen
Bingen am Rhein war eine der ersten Städte, die 2011 eine Übernachtungssteuer eingeführt hatten. Sodann machte die Politik eine Kehrtwende. Die Bettensteuer wurde gerichtlich abgewendet, die Fraktionen der CDU und FDP wollen aber auch keine Tourismusabgabe mehr. Die Einführung einer solchen Abgabe oder Steuer wäre für den Tourismus absolut kontraproduktiv, da die öffentlichen Kassen und Kommunen ohnehin schon vom florierenden Tourismus profitieren würden. Denn die Unternehmen zahlten ja Gewerbesteuer und Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer.)
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): |
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Höhe der geplanten Auszahlungen: |
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Geplante Projektdauer: |
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Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: |
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Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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71,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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75,1 kB
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