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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0225/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage / Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „77er Straße / Süd“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Der Anregung des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachen (LGLN) Regionaldirektion Hameln- Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 05.06.2019 wird entsprochen, ein Hinweis auf den allgemeinen Kampfmittelverdacht wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Der Anregung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 17.06.2019 wird entsprochen. Ein Hinweis auf die Altablagerungssituation und Auswirkungen auf die Grundwasserentnahme wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 25.06.2019 wird entsprochen, ein  Hinweis zum allgemeinen Kampfmittelverdacht wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle „77er Straße / Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen wird als Satzung ( § 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage / Altstadt

 

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,5 km

 

Größe des Plangebietes: ca. 0,8 ha.

 

Geplante Nutzung: Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd" als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13 a Baugesetzbuch beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 13.03.2018 bis 12.04.2018 statt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 27.03.2018 bis 27.04.2018 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

 

Der Ortsrat Blumlage/Altstadt ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 20.02.2018 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

 

Der Entwurf zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.06.2019 bis zum 03.07.2019 öffentlich ausgelegen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.06.2019 bis zum 04.07.2019.

 

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Allerinsel werden die dort vorhandenen Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile mittelfristig wegfallen. In Innenstadtnähe war bisher keine bewirtschaftete Wohnmobilstellplatzanlage vorhanden, sodass die Möglichkeit geprüft wurde, einen qualitativ hochwertigen Stellplatz zu entwickeln. Nach einer Standortsuche hat sich als sinnvollster Standort hierfür die unmittelbar östlich an das Celler Badeland angrenzende öffentliche Grünfläche dargestellt. Diese im städtischen Eigentum befindliche Fläche wurde zu jenem Zeitpunkt als Sportplatz verwendet.

 

Auf Basis einer umfangreich durchgeführten frühzeitigen Beteiligung wurde das Vorhaben mit ca. 40 Stellplätzen, sowie Versorgungsgebäude während der Planaufstellung genehmigt und gebaut (§ 33 Abs. 3 BauGB). Hierzu besteht unter engen Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit. Dies ist insbesondere darin begründet, dass dringender Bedarf zur Schaffung dieser Infrastruktur bestand, was sich durch die intensive Nutzung des Standorts bereits bestätigt. Das Bauleitplanverfahren ist in diesen Fällen auch vollständig durchzuführen.

 

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst eine ehemalige Sportplatzfläche und die dazu erforderliche Zuwegung von der 77er-Straße. Westlich des Planbereichs befindet sich das Celler Badeland. Im Norden grenzt der Planbereich an die 77er-Straße. Im Osten grenzt der Planbereich an eine Sportplatzfläche, sowie die Bahnengolfanlage des Bahnengolfclubs Celle (BGC). Südlich befindet sich eine Sportplatzfläche. Die Wohnmobilstellplatzanlage wurde auf der Sportplatzfläche südlich der Bahnengolfanlage errichtet. Der nördlich daran anknüpfende Teil des Geltungsbereichs dient der Sicherung der Erschließung.

 

Im Bebauungsplan „77er-Straße / Süd“ der Stadt Celle ist der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für den Änderungsbereich im westlichen Bereich eine Sonderbaufläche „Eisbahn“ dar, weiter östlich werden Grünflächen dargestellt. Diese Darstellung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu „Sonderbaufläche für Wohnmobilstellplatzanlage“ berichtigt werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde keine Umweltprüfung durchgeführt.

 

Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung erfüllt wurden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Auswirkung für Integration:

 

Keine

 

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Anlagen

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