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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0230/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Westercelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Auf der Grafft“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

     Der Stellungnahme des BUND KG Celle mit Schreiben vom 27.07.2019  wird nicht entsprochen.

 

     Der Stellungnahme des Landkreis Celle vom 21.08.2019 wird nicht entsprochen.

 

     Der Stellungnahme der/des Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden vom 14.08.2019 wird teilweise entsprochen.

 

     Der Stellungnahme des NABU Landesverband Niedersachsen e.V. vom 23.08.2019 wird teilweise entsprochen.

 

     Der Stellungnahme des Bürgers A vom 22.08.2019 wird nicht entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 38 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Auf der Grafft“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Westercelle

 

Entfernung zum Stadtzentrum:4.850 m (Stadtkirche)

 

Größe des Plangebietes:rd. 32 ha

 

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet, Allgemeines Wohngebiet

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 Wce „Gewerbegebiet Auf der Grafft“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 11.04.2015 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.04. bis 13.05.2015, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 13.04. bis 13.05.2015 statt.

 

Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 11.06.2019.

 

Es besteht ein Bedarf an größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen im südwestlichen Stadtgebiet von Celle. Im Ortsteil Westercelle stehen kurzfristig größere zusammenhängende Flächen zur Entwicklung von Gewerbeflächen zur Verfügung. Das Plangebiet liegt zwischen dem alten und neuen Verlauf der Bundesstraße 3 sowie dem Fuhsekanal. Die Lagegunst direkt an der B 3, die vorhandene Erschließung sowie die bereits bestehenden und unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche im Eigentum der Stadt Celle. Hinzu kommt, dass die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und keine besonders schutzwürdigen Biotopeigenschaften ermittelt wurden.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche und Waldfläche dargestellt. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan in der 93. Änderung „Gewerbliche Bauflächen Auf der Grafft“ geändert.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 38 Wce soll ein Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung B3n und östlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Am Fuhsekanal“ ausgewiesen werden. Die verkehrsgünstige Lage in der Nähe der B 3 und die Vorprägung durch die vorhandenen und benachbarten Gewerbegebiete, ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche. Drei Teilgebiete werden als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl vom 2,4 festgesetzt. Der großflächige Einzelhandel und Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten wird weitgehend ausgeschlossen und ist nur in definierten Ausnahmen zulässig. Zur Reduzierung von Schallimmissionen innerhalb des Gewerbegebietes und in Richtung des Wohngebietes sind nur Betriebe mit definierten Emissionskontingenten zulässig.

 

Die bisherige Wohnsiedlung im Außenbereich (durch Außenbereichssatzung geregelt) wird im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet festgesetzt und die Regelungen der bisherigen Außenbereichssatzung werden übernommen.

 

Durch die Ausweisung der Bauflächen als Gewerbegebiet können Eingriffe in Natur und Landschaft kaum auf den jeweiligen Grundstücken ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist von einer hohen Nutzungsintensität und einem hohen Versiegelungsgrad auszugehen. Die Eingriffe werden durch festgesetzte Maßnahmen soweit möglich auf Flächen innerhalb des Plangebietes ausgeglichen. In vorhandene Waldflächen wird nicht eingegriffen, sondern durch Flächen zur Anpflanzung bzw. Sukzession wird der Wald ergänzt und erweitert. Die Straßenseitenräume und die Grünflächen im Gewerbegebiet stehen für Baumpflanzungen zur Verfügung. Eine vorhandene Ausgleichsmaßnahme der Ortsumgehung der B3, eine Gehölzpflanzung entlang des bisherigen Wirtschaftsweges, wird auf eine öffentliche Grünfläche verlegt. Die Eingriffe, insbesondere auf die Schutzgüter Fläche und Boden, lassen sich nicht gänzlich im Plangebiet ausgleichen. Daher wird eine externe Ersatzmaßnahme im Ortsteil Altencelle erforderlich.

 

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Auswirkung für Integration:

 

 

Indirekte Verbesserung des Arbeitsplatzangebots fördert die Integration von Neubürgern.

 

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Anlagen

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