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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0241/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 60.000 € für die Auszahlung einer Teilrückforderung der Zuwendung für das Osteuropa Centrum Niedersachsen (OECN), Gebäude Reitbahn 21.

 

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Sachverhalt:

Das im Jahr 1998 eingerichtete und zunächst ab 1999 in Form eines Private Public Partnership an der Hannoverschen Straße 30A betriebene Osteuropa Centrum Niedersachsen (OECN) wurde im Jahr 2003 um das Nachbargebäude Reitbahn 21 erweitert. Die Erweiterung erschien seinerzeit notwendig und zweckmäßig, da das OECN in den ersten Jahren hervorragend durch Repräsentanzen von Unternehmen und staatlichen Institutionen aus der Russischen Föderation, der Ukraine, Kasachstan, Kirgistan, Georgien, Armenien und Moldawien angenommen worden war und das Konzept, insbesondere auch in Verbindung mit der ebenfalls in Celle ansässigen Deutschen Managementakademie Niedersachsen (DMAN) niedersachsenweit ein überregional beachtetes Alleinstellungsmerkmal darstellte.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 05.03.2003 gelang es der Stadt Celle, mithilfe der NBank über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderperiode 2000 – 2006 (Ziel 2-Programm), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für das Projekt „Erweiterung des Ost-Europa-Centrums-Niedersachsen (OECN)“ insgesamt 479.000 Euro an Fördermitteln einzuwerben, die dazu zweckbestimmt waren, die insgesamt 16 Büroeinheiten des Gebäudes Reitbahn 21 herzurichten und für den Zuwendungsbescheid erfüllende Mieter – osteuropäische Repräsentanzen – mittels einer vergünstigten Büromiete zur Verfügung zu stellen. Über diese vergünstigte Büromiete sollten die Fördermittel an die Mieter abfließen.

Vor dem Hintergrund zunehmender digitaler Vernetzung, Verschärfungen des Ausländerrechts (2005), der Finanz- und Wirtschaftskrise (2008) und der EU-Russland-Sanktionen (ab 2014) ging das Konzept OECN insgesamt in den Folgejahren jedoch zunehmend nicht mehr auf. Diejenigen Unternehmen, Industrie- und Handelskammern, Stadt- und Gebietsverwaltungen oder Unternehmerverbände, die die Stadt Celle mit dem OECN ursprünglich erreichen wollte, hatten ihre Kontakte in den Westen zunehmend etabliert und orientierten sich verstärkt nach Fernost und diejenigen, die noch erreicht werden konnten, musste die Stadt Celle oftmals ablehnen, da kein seriöser Geschäftszweck zu erkennen war.

 

Tatsächlich fungierte das Gebäude Reitbahn 21 im Förderzeitraum 2003 – 2018 daher im Wesentlichen als „Überlauf“ für das Hauptgebäude Hannoversche Straße 30A und konnte zu keinem Zeitpunkt einer Vollvermietung zugeführt werden, obwohl das Konzept OECN sowohl online als auch überregional in Fachzeitschriften, auf Messen, im Rahmen von Städtepartnerschaften, Kooperationen und Mund-zu-Mund-Propaganda der Repräsentanzen untereinander vermarktet wurde.

 

Insgesamt wurde mit der Reitbahn 21 über den gesamten Förderzeitraum eine Vermietungsquote von 51 Prozent erreicht. Eine vollständige Weitergabe der erhaltenen Fördersumme von 479.000,00 Euro an den Zuwendungszweck erfüllende Mieter konnte daher nicht erreicht werden, tatsächlich waren zum Stichtag 30.06.2018 nur rund 249.000 Euro an Fördermitteln abgeflossen. In intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die umfangreichen personellen Dienstleistungen, die den Repräsentanten durch zwei für das OECN zuständige städtische Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt wurden und die damit verbundenen Personalkosten durch die NBank mit anerkannt wurden.

 

Gleichzeitig bemängelte die NBank eine aus ihrer Sicht nicht mehr den Zuwendungszweck erfüllende Nutzung des Gebäudes Reitbahn 21 ab dem Jahr 2017. Eine diesbezügliche Stellungnahme der Stadt wurde bisher nicht berücksichtigt, sodass sich die Rückforderung der NBank für eine nicht zweckentsprechende Vermarktung und Nutzung von insgesamt 18 von 180 Monaten nunmehr auf 47.900 Euro beläuft, zuzüglich Verzinsung in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank ab dem 01.01.2017. Weiterhin hat die Stadt Celle die Kosten des Verfahrens zu tragen, §§ 1, 5, 9 NVwKostG, § 1 ALLGO. Die Höhe der Zinsforderung wird nach Geldeingang der Rückforderung bei der NBank tagesaktuell berechnet und kann gegenwärtig noch nicht angegeben werden.

 

Die Rückforderung bedingt eine Einnahmeabsetzung auf dem Produktkonto 571100.2110100, dies führt in Folge zu einer außerplanmäßigen Auszahlung.

 

Insgesamt werden voraussichtlich außerplanmäßige Mittel i.H.v. 60.000 € benötigt. Eine Deckung kann aus dem Produkt „Abwasserreinigung u. Unterhaltung/Betrieb von Entwässerungsanlagen“ beim Konto „Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen“ (538150/6821003) erfolgen. Dort können außerplanmäßige Einzahlungen generiert werden.

 

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