Beschlussvorlage - BV/0283/19
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30.1 Justiziariat
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt:
Auch in Celle führt die - grundsätzlich wünschenswerte - Belebung der Innenstadt und die intensivere Nutzung von Straßen und Plätzen durch verschiedene Personengruppen zu einer Zunahme von Konflikten. Insbesondere die deutlich ansteigende Müllproblematik wie die Vermüllung von Containerstellplätzen und die illegale Entsorgung von Hausmüll in städtischen Mülleimern, auf Grünflächen und an Bushaltestellen, ist in der letzten Zeit erheblich angestiegen und hat ein neues Ausmaß erreicht, wie auch der Presse in den vergangenen Wochen vielfach zu entnehmen war. Wilde Müllablagerungen verschlechtern dabei nicht nur die Aufenthalts- und Lebensqualität, sondern erfordern auch hohe finanzielle Aufwendungen zu deren Beseitigung. Zwar können gegen die Täter Bußgelder verhängt werden, das setzt jedoch eine Überwachung der neuralgischen Punkte voraus, was durch die Mitarbeiter der Stadtreinigung nicht realisiert werden kann. Die Straßenreinigung ist weder personell noch von den Qualifikationen her für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aufgestellt. Häufig werden Ordnungswidrigkeiten daher nicht verfolgt.
Die Müllproblematik ist kein Celler Problem und stellt bundesweit eine Vielzahl von Kommunen vor große Herausforderungen, so dass in den letzten Jahren immer mehr Städte dazu übergegangen sind, kommunale Ordnungsdienste einzurichten. Mit der Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes soll ein niedrigschwelliger Ansatz bestehend aus Prävention und Abschreckung verfolgt werden. Durch die Präsenz in der Innenstadt sowie in Grünanlagen und an weiteren Brennpunkten soll erreicht werden, dass sich die illegale Müllentsorgung sowie Vermüllung reduziert. Diese Aufgabe wird durch speziell geschultes Personal, welches im Außendienst tätig ist, wahrgenommen. Zusätzlich wird ein Innendienst eingerichtet, der kapazitär und von der Qualifikation her in der Lage ist, die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten stadtweit zu verfolgen.
Das Einsatzgebiet soll vorrangig den Innenstadtbereich (inkl. Franz. Garten, Dammaschwiese etc.) abdecken, bei gezielten Hinweisen auf Verstöße sich aber auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Grünanlagen erstrecken. Die Einsatzzeit wird sich zunächst im Zeitraum von Montag - Samstag zwischen Mittag und Abend erstrecken, wobei diese den personellen Möglichkeiten und den örtlichen Gegebenheiten und ggf. anstehenden Veranstaltungen grds. auch flexibel angepasst werden wird.
In Ergänzung zur Müllproblematik kann der Kommunale Ordnungsdienst weitere Aufgaben wie z.B. Präsenz im Bereich des Museums oder auch im Objekt "Village" in der Bergstr. sowie im Französischen Garten oder an der Touristeninformation übernehmen. Dort gibt es vermehrt Konflikte mit Jugendlichen und alkoholisierten Personen, die Passanten beleidigen und damit das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Bürger und Touristen in Celle weiter verschlechtern.
Nach § 1 des Nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (NSOG) haben Verwaltungsbehörden und Polizei gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr zu bewältigen. Durch die Aufgabenmehrungen der Polizei sowie daraus resultierenden Schwerpunkten in der Kriminalitätsbekämpfung, müssen die Kommunen in ihrer Zuständigkeit auf diese Herausforderungen reagieren. Ziel des Kommunalen Ordnungsdienstes ist es, durch Präsenz und Beratung das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Bürger zu verbessern, illegale Müllentsorgung zu verringern sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten derselben zu garantieren. Zusätzlich kann rat- oder hilfesuchenden Bürgern und/oder Touristen unbürokratisch Hilfe geleistet werden.
Zunächst sind vier Mitarbeiter im Außendienst vorgesehen sowie eine koordinierende Innendienstkraft, die neben der Einsatzplanung, Bußgeldbescheiderteilung und Betreuung eines Bürgertelefons auch die Schnittstelle zur Verwaltung, insbesondere wegen der durch den Außendienst vermehrt auftretenden Bußgeldverfahren, darstellt. Nach einem Jahr soll eine Evaluation über den Bedarf erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Die insgesamt fünf Stellen für den Innen- und Außendienst werden stellenneutral abgebildet. Insofern entstehen keine zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Schaffung von neuen Stellen. Davon unbenommen ist die tarifliche Eingruppierung der Mitarbeiter, welche sich am Aufgabenprofil orientiert. Es wird angestrebt zwei Stellen aufgrund des Fokus der Überwachung der Sauberkeit im Stadtgebiet über Straßenreinigungsgebühren zu finanzieren. Zusätzlich wird mit dem Abfallzweckverband über die Schaffung von Synergien gesprochen, denn auch dessen Aufgabenfelder sind unmittelbar berührt.
Des Weiteren entstehen Sachkosten, welche jedoch aktuell noch nicht valide ermittelt werden können, da sie von weiteren Überlegungen wie z.B. Sicherheitsausstattung etc. abhängig sind. Insofern wird auf Erfahrungswerte aus dem ruhenden Verkehr zurückgegriffen. Auf der Ertragsseite stehen die Gegenfinanzierung die zu erwartenden Verwarn- und Bußgelder, die die Sachkosten bei weitem übertreffen dürften. Da keine Erfahrungswerte vorliegen, können diese derzeit ebenso wenig werden.
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
| Öffentliche Sicherheit und Allgemeine öffentliche Ordnung 112100 | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
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| Sachkosten (Erstausstattung Bekleidung etc.) | ca. 12.000,00 € |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): |
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Höhe der geplanten Auszahlungen: |
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Geplante Projektdauer: |
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Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: |
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Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration: Keine
