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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0228/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt 1:

Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG unterrichte ich Sie über die vom 04.03.2019 bis einschließlich 07.08.2019 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen. In dem genannten Zeitraum sind lediglich 2 Anträge unter 10.000 € bewilligt worden.

 

Sachverhalt 2:

Der Oberbürgermeister hat am 01.07.2019 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 190.000 € für die laufende Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Scheuen“ (126100-0960447-7871162) genehmigt.

Die Erhöhung der Mittel resultiert aus nicht vorhersehbaren Erschwernissen während der Bauphase. Insbesondere folgende Positionen führten dabei zu der Kostensteigerung:

 

  • Durch umfangreichere interne Verwaltungs- und Planungsschritte verzögerte sich die Beauftragung eines externen Architekten

 

  • Wesentlich höhere Ausschreibungsangebote aufgrund der guten Konjunktur und voll ausgelasteten Auftragsbüchern

 

  • Um im Alarmierungsfall den anrückenden Feuerwehrleuten ein schnelles Parken zu ermöglichen, müssen die angrenzenden Gehwege abgesenkt und zum Teil befestigt werden

Das Einvernehmen wurde gem. § 89 NKomVG hergestellt.

Die Deckung erfolgt aus einer außerplanmäßigen Einzahlung Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen an den Eigenbetrieb Celler Stadtentwässerung (538150-6821003).

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

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