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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0231/19-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 154 der Stadt Celle „Wohngebiet am Regeberg“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

•Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 16.09.2019 werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Celle „Wohngebiet am Regeberg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebiets: Wietzenbruch

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,3 km (Stadtkirche)

Größe des Geltungsbereichs: ca. 1,8ha

Geplante Nutzungen: Wohngebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 der Stadt Celle "Wohngebiet am Regeberg" beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 26.06. bis 25.07.2018 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 26.06. bis 25.07.2018 statt.

Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 07.05. bis 07.06.2019 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 03.05. bis 07.06.2019 statt.

 

Der Ortsrat Wietzenbruch ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.08.2019 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

 

Inhalt der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf siedlungsnahen Grünflächen. Der Bereich am südöstlichen Rand des Ortsteils Wietzenbruch, Ecke Regeberg/Steindamm weist aufgrund der infrastrukturellen günstigen Lage Entwicklungspotenzial auf, so dass der Bereich für eine Wohnbauentwicklung gut geeignet ist und einer Wohnbebauung zugeführt werden kann. Es ist beabsichtigt ein Teil der Lücke im Siedlungsgefüge durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften zu schließen. Die vorhandene Bebauung am südöstlichen Ortsrand wird dadurch weitestgehend geschlossen. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Steindamm und den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 (2. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Wietzenbruch-Süd“. Im Norden wird dieser Teil durch eine Hofanlage sowie mehrere Wohnhäuser begrenzt. Im Osten schließt sich jenseits einer landwirtschaftlich genutzten Fläche der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 (1. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Kanaltrift“ an. Die südliche Grenze dieses Bereichs bildet die Straße Regeberg.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung ist eine geänderte Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 16.09.2019 eingegangen. In dieser Stellungnahme formuliert das Bundesamt keine Bedenken gegen den Bebauungsplan bei Berücksichtigung bestimmter Hinweise. Über diese Hinweise auf die Existenz, die mögliche Entwicklung des Heeresflugplatzes und mögliche Immissionen aus dem Flugbetrieb sowie ein Klageverzicht gegenüber der Bundeswehr soll mit dem Vorhabenträger ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Aufnahme der Hinweise in die Kaufverträge vereinbart. Ergänzend soll zur Klagevermeidung ein entsprechender Grundbucheintrag für die jeweiligen Grundstücke aufgenommen werden.

 

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

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Anlagen

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