Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0111/18-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt, vorerst keine Klage vor dem Nds. Staatsgerichtshof gegen die Aufgabenübertragung ohne ausreichende Gegenfinanzierung zu erheben. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Der Sachverhalt ist ggf. 2021 erneut aufzugreifen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Celle Fragen zu den Auswirkungen der vom Land beschlossenen Maßnahmen gestellt.

Für den Fall, dass die vom Land vorgesehene Finanzhilfe nicht ausreichen sollte, beantragt die FDP-Fraktion, dass der Rat beschließen möge, dass die Stadt vor dem Nds. Staatsgerichtshof eine Klage gegen die Aufgabenübertragung ohne ausreichende Gegenfinanzierung erhebt.

 

 

 

 

1. Finanzielle Auswirkung bei unterschiedlichen Kinderzahlen:

Die Finanzhilfe richtet sich nach dem Personal und nicht nach der Kinderzahl. Steigt die Kinderzahl, steigt auch das Personal und somit die Finanzhilfe. Das Verhältnis ändert sich nicht.

Die Höhe der Finanzhilfe steigert sich in den nächsten drei Jahren:

Kita-Jahr 2019/2020 56%

Kita-Jahr 2020/2021 57%

Kita-Jahr 2021/2022 58%

 

2. Auswirkung durch die Flexibilisierung des Schulpflichtstichtags für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Im Stadtgebiet waren für das Kita-Jahr 2019/2020 ca. 160 Kinder betroffen. Davon sind 65 an sich schulpflichtige Kinder in den Kindertageseinrichtungen verblieben. Im Stadtgebiet sind das knapp 3 Gruppen, die fehlen.

Das Land hat mit dieser Regelung für eine Verknappung der Kita-Plätze zugunsten der Schulen gesorgt. Diese Plätze wären dringend benötigt worden, um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu erfüllen.

Außerdem ist der Stichtag 01.05. viel zu spät, um eine vernünftige zeitgerechte Platzbelegung In den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten. Der Niedersächsische Städtetag will bezüglich der Stichtagsregelung erneut mit dem Kultusministerium verhandeln.

 

3. Vorschulische Sprachförderung:

Die vorschulische Sprachförderung soll alltagsintegriert erfolgen und wird durch die Gruppenerzieher/innen durchgeführt. Es werden hierfür keine neuen Gruppen geschaffen.

Für die Vorbereitung, wie die Sprachförderung in den Alltag einfließen soll und zur Unterstützung der Gruppen, sind bei einigen Kolleginnen in den Einrichtungen die Wochenstunden erhöht worden.

Zur weiteren Unterstützung wird beim Landkreis Celle eine gesonderte Fachberatung für Sprachbildung und Sprachförderung eingerichtet.

Die Personalkosten sind durch ein Förderprogramm des Landes abgedeckt, zumal nicht mehr Stunden vergeben werden, als von den Fördergeldern bezahlt werden können.

 

 

 

 

 

4. Auskömmlichkeit:

Das Land beabsichtigt in einer Billigkeitsrichtlinie eine Härtefallregelung zu verankern. Nach der ersten Berechnung müsste der Stadt eine Ausgleichzahlung von ca. 170.000 Euro für das vergangene Kita-Jahr zustehen.

Für das aktuelle und das kommende Kita-Jahr sollen demnach auch noch Ausgleichszahlungen möglich sein. Gemessen an den Einnahmen des Kita-Jahres 2017/2018 wäre die Auskömmlichkeit mit Zahlung der erhöhten Finanzhilfe und der Ausgleichszahlung gegeben.

Für die Zeit danach scheint das Land davon auszugehen, dass mit Erreichen der 58% Finanzhilfe ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

„Die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass gerichtliche Klärungen nicht notwendig sind oder werden. Unabhängig hiervon verfolgen sie ihr Ziel einer Anhebung des Finanzhilfesatzes auf bis zu 66,6 % politisch weiter.“ (Auszug aus einem Gesprächsprotokoll vom 23.05., Nds. Landesregierung mit AG der kommunalen Spitzenverbände)

Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...