Beschlussvorlage - BV/0277/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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19.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt:
Die Verwaltung legt dem Rat mit dieser Vorlage den Haushalt für das Planungsjahr 2020 vor.
Der Ergebnishaushalt 2020 weist ein ordentliches Defizit von rd. -0,9 Mio. € aus. Durch ein positives außerordentliches Ergebnis von rd. 1,94 Mio. € wird ein Gesamt-Jahresergebnis von insgesamt rd. +1,03 Mio. € erreicht. Das positive außerordentliche Ergebnis resultiert dabei im Kern aus außerordentlichen Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken.
Die eigentliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Verwaltung zeigt das ordentliche Ergebnis. Sondereffekte werden dabei nicht berücksichtigt. Im Verlauf der mittelfristigen Finanzplanung wird der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis im Jahr 2021 mit einem Überschuss von rd. 1,6 Mio. € erreicht. Dabei wird unterstellt, dass sich die heutigen Annahmen in der Zukunft realisieren lassen. Insbesondere die Entwicklung im Steuerbereich stellt dabei eine kritische Größe dar.
Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist aus Sicht der Verwaltung bei erreichtem Haushaltsausgleich nach heutigem Rechtsstand entbehrlich. Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht in dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen.
In die Planaufstellung sind alle zum jetzigen absehbaren Aufwendungen und Erträge eingeflossen. Bei der Etatisierung wurde erneut das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht zur Anwendung gebracht Der Haushalt wurde zudem erstmals auf Grundlage einer Budgetierung gem. § 4 Abs. 3 KomHKVO aufgestellt. Die Budgetierung stellt einen Finanzrahmen dar, in dem einzelne Budgets von der zuständigen Organisationseinheit eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Die erstmalig gebildeten Budgets entsprechen auf der obersten Ebene der Dezernatsstruktur.
Veränderungen, die sich im Beratungsverlauf durch externe Einflüsse und/oder Beschlüsse der Gremien ergeben, sind vor der finalen Beschlussfassung einzuarbeiten. Der Umgang mit abweichenden Beschlüssen in den Kreisgremien ist situationsbezogen zu bewerten.
Im investiven Bereich gilt grundsätzlich weiter die Maßgabe einer Nettoneuverschuldung von Null. Ursächlich hierfür ist u. a. der hohe Grad der bestehenden Verschuldung. Mit Blick auf die positive Entwicklung des Gesamthaushaltes schlägt die Verwaltung vor, von diesem Grundsatz moderat abzuweichen. Ursache sind die bekannten neuen und fortzuführenden Investitionsvorhaben. Die Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme wird durch die Verwaltung positiv bewertet. Das Genehmigungsverfahren bleibt gleichwohl abzuwarten.
Als Anlagen erhalten Sie den Entwurf des Haushaltplanes 2020 mit den unten stehenden Anlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,7 kB
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2
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166,5 kB
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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344,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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409 kB
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8
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(wie Dokument)
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196,5 kB
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