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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0292/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag auf

  1. Übernahme der Lernförderung durch die Stadt Celle und
  2. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Landkreis Celle

wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt:

 

Die frühe Lernförderung ist Teil der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und damit Teil des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen der Lernförderung, z.B. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapien. Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden. 

Die Bedeutung der frühen Lernförderung für Kinder im Grundschulalter wird von der Verwaltung anerkannt. Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis Celle zum 01.01.2019 beschlossen. Zuständig für die Aufgaben der Jugendhilfe ist damit der Landkreis Celle.  Eine Übernahme der Lernförderung durch die Stadt Celle wäre somit eine zu kompensierende freiwillige Leistung und kommt deshalb in der derzeitigen Haushaltssituation nicht in Betracht.

Die Verwaltung kann aus den oben genannten Gründen auch keine Verhandlungen mit dem Landkreis Celle aufnehmen, um zu erreichen, dass die Maßnahme weitergeführt wird. Aus Sicht der Verwaltung wäre es empfehlenswert, die Bedeutung der frühen Lernförderung auf der politischen Ebene im Kreistag zu thematisieren.

 

 

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Anlagen

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