Mitteilungsvorlage - AN/0207/19-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Anfrage zum Bebauungsplan Nr. 155 der Stadt Celle "Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 80 Wirtschaftsförderung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den sofortigen Stopp der Planungen für den Bebauungsplan Nr. 155 der Stadt Celle „Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach“ beschlossen (vgl. AN/0187/19-1). Um dem politischen Auftrag zu folgen und aus Gründen der Rechtsklarheit, wird der Aufstellungsbeschluss zum genannten Bauleitplanverfahren formell aufgehoben (vgl. BV/0299/19). Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt auf Basis dieser politischen Beschlüsse bzw. ausstehenden Beschlüsse.
- Im WRVK ist der Planbereich der Errichtung von Einfamilienhäusern (EFH) zugeordnet. Ist diese Feststellung richtig?
Das Wohnraumversorgungskonzept stuft das Plangebiet eher als Standort für den Einfamilienhausbau ein.
- Ist neben den Flächen für EFH „Im Tale“ und im „Blauen Land“ weiterer Bedarf vorhanden?
Aus Sicht der Verwaltung ist trotz der Entwicklung der Baugebiete „Im Tale“ und „Blaues Land“ weiter hoher Bedarf vorhanden.
- Gibt es für die unter 2. genannten Flächen mehr Interessenten als Flächen zur Verfügung stehen? Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der geschätzten Ablehnungen?
Derzeit liegen der Stadt Celle ca. 500 Interessentenanfragen nach einem Baugrundstück vor. Eine Woche nach Vermarktungsbeginn des Baugebietes „Im Tale“ war dieses bereits stark überzeichnet, sodass mit einer sehr hohen Zahl an Ablehnungen zu rechnen ist.
- Aus den im Juni veröffentlichten Unterlagen geht hervor, dass auch andere Gebäude als EFH im Plangebiet Nr. 155 errichtet werden können. Stimmt diese Feststellung?
Diese Feststellung trifft zu. Der vorliegende Entwurf, der zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegen hat, hat keine Vorgaben zur Anzahl von Wohneinheiten auf einem Baugrundstück oder in einem Wohnhaus gemacht. Demnach wären auch Wohnhäuser mit mehr als einer Wohneinheit möglich gewesen. Aufgrund der Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird keine Bebaubarkeit des Plangebietes mehr planerisch vorbereitet.
- Sind demnach auch Wohnblöcke mit mehreren Wohnungen im Plangebiet möglich? Wenn ja, sind dort geförderte Wohnungen vorgesehen?
Gemäß vorliegendem Entwurf waren entlang der Zugbrückenstraße kleinere Mehrfamilienhäuser und im Hinterliegerbereich Ein- und Zweifamilienhäuser unterschiedlicher Typologien vorgesehen. Geförderter Wohnungsbau war in den Planungen nicht explizit vorgesehen, wäre aber grundsätzlich möglich gewesen. Aufgrund der Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird keine Ausweisung von Wohnraum im Plangebiet mehr planerisch vorbereitet.
- Das Plangebiet ist zu 2/3 mit Wald bestanden. Ist es richtig, dass der größte Teil davon aus Kiefern besteht?
Bezugnehmend auf den Umweltbericht, der Teil der Begründung zum Bebauungsplan ist, ist etwa die Hälfte des Plangebietes (50,65 % oder 19.858 m²) mit Wald bestanden. Bei diesem handelt es sich um Kiefern-/Eichenmischwald im westlichen bzw. um Kiefern-/ Eichen-Hainbuchenmischwald im östlichen Bereich des Plangebietes.
- Klein Hehlen weist einen hohen Bestand an Bäumen auf. Wieviel Prozent (ca. Angabe) des schützenswerten Waldbestandes in Klein Hehlen würde bei Realisierung des B-Planes 155 entfallen?
Für den Bereich der Stadt Celle wird zurzeit der Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Bei der Ermittlung des Baumbestandes im Ortsteil Klein Hehlen wurden die bereits vorliegenden Ergebnisse (hier insbesondere Biotoptypenkartierung) herangezogen. Nach Ermittlung aller Waldbiotope im Ortsteil ergibt sich eine Waldfläche von ca. 54 ha, wovon etwa 1,99 ha (ca. 3,7 %) auf das Plangebiet zum o.g. Bauleitplanverfahren entfielen. Der relevante Flächenanteil an Waldverlust durch die Realisierung der Planung hätte dem Umweltbericht zufolge ca. 1,6 ha (Stand: Entwurf vom 21.05.2019) betragen. Der Verlust des Waldbestandes im Ortsteil Klein Hehlen hätte demnach etwa 2,96 % betragen.
Es gilt zu beachten, dass bei den hier ermittelten Waldbeständen Straßenbäume sowie die Grün- und Baumstrukturen auf den privaten Grundstücken nicht berücksichtigt wurden.
- Könnten die bei Realisierung des B-Planes 155 erforderlichen Ersatzpflanzungen in Klein Hehlen stattfinden?
Die erforderlichen waldrechtlichen Kompensationsmaßnahmen hätten bei Realisierung der Planungen voraussichtlich nicht im Ortsteil Klein Hehlen durchgeführt werden können. Eine Aufforstung im Bereich der Allerniederung südlich des bebauten Ortsteils wäre aufgrund des Überschwemmungsgebietes Unteraller nicht zulässig. Nördlich des bebauten Ortsteils wäre die Aufforstung aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit derzeit nicht möglich. Der Bereich ist Gegenstand der Unternehmensflurbereinigung für die Ostumgehung (B 3). Aufgrund der Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist als Folge der Bauleitplanung kein waldrechtlicher Ausgleich und Ersatz mehr erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62 kB
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