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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0222/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgenden Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Vorwerk

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 der Stadt Celle „Wohngebiet Am Vorwerker Bach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:Vorwerk

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 2,8 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 1,0 ha

Geplante Nutzungen:Wohnnutzung

 

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken im Stadtgebiet sollen nun im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Vorwerk erschlossen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 1,04 ha große Fläche nordöstlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Vorwerk. Das Plangebiet wird im Osten durch die Mummenhofstraße, im Norden durch die vorhandene Bebauung und im Westen und Süden durch die offene Landschaft begrenzt. Aufgrund der Erreichbarkeit der Einrichtungen für die Daseinsvorsorge (Schulen, Kinderbetreuung, Einkaufsmöglichkeiten) und der direkten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verfügt das Plangebiet über eine hohe Lagegunst.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dar, sodass eine Änderung oder Berichtigung des Planwerkes nicht erforderlich wird. Die Mummenhofstraße ist ihrer Bedeutung als Hauptverkehrsstraße entsprechend als Straßenverkehrsfläche dargestellt.

 

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Wohngebietes Am Vorwerker Bach beinhaltet etwa 15 bis 20 Bauplätze für den Einfamilienhausbau. Schwerpunkt wird hier auf einen möglichst nachhaltigen und ökologischen Städtebau gelegt. Neben grünordnerischen Festsetzungen soll der Städtebau die optimale Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern (z.B. von Solarthermie). Die Ausweisung eines Neubaugebietes für den Einfamilienhausbau trägt zudem zur städtebaulichen und sozialen Heterogenität des Ortsteils Vorwerk bei und hebt damit seine Attraktivität.

 

Die Anhörung des Ortsrates Vorwerk erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

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Finanzielle Auswirkungen: ja

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

I u. III

111220, 511100

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Außerordentlicher Ertrag (über Buchwert) Grundstücksverkauf

*

Schalltechnische Untersuchung

3.510,50

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 3.510,50

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

I u. III

111220, 541000

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Kaufgeld

Grundstücksverkäufe

*

     

     

     

     

     

     

Erschließungsbeiträge

     *

Erschließungskosten

     *

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Investitionsmaßnahmen werden erst bei Realisierung des Bebauungsplans durchgeführt. Nachstehende Angaben beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme (bis einschl. Straßenendausbau).

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

Herr Kinder

Höhe der geplanten Auszahlungen:

siehe „*“     

Geplante Projektdauer:

2,5 bis 3 Jahre     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

Anfang/Mitte 2022     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben sich erst nach Durchführung des Bebauungsplans

 

Anmerkungen:

     

Die Aufstellung des Bebauungsplans an sich löst nur die Planungskosten aus (z.B. Gutachten). Die mit „*“ markierten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen entstehen erst bei der Durchführung des Bebauungsplans.

 

Für den Erwerb der Grundstücke fallen zusätzlich Kosten an (s. BV/0251/19).

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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Anlagen

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