Beschlussvorlage - BV/0229/19
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle "Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.11.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.11.2019
|
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 6,3 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:ca. 1200 m²
geplante Nutzung:Sondergebiet Abfallwirtschaft
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche Abfallwirtschaft als notwendige Erweiterung für die zukünftige Entwicklung der Fa. Hellmann auf dem Grundstück des Abfallzweckverbandes Celle.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 (Bundesnaturschutzgesetz) BNatSchG wurden erfüllt. Eine geeignete Kompensationsfläche wurde im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace liegt südlich angrenzend an dem Alten Postweg in Altencelle. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Sondergebietsfläche Abfallwirtschaft außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Magerrasen und Trockenbiotop festgesetzt.
Die Planungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ und zur Verlagerung der öffentlichen Grünfläche werden vom Abfallzweckverband Celle als Inverstor erstellt und finanziert, dies gilt auch für die Herrichtung einer entsprechenden Grünfläche an einer anderen Stelle. Hierzu wurde seitens der Verwaltung bereits ein entsprechender Vorvertrag zum Städtebaulichen Vertrag (Planungskostenvertrag) mit dem Investor geschlossen.
Das Bauleitplanverfahren wird von einem externen Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
131 kB
|
