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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0269/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altstadt-Blumlage, Westercelle, Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Stadt Celle „Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Die Einleitung des Verfahrens zur. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 Wce der Stadt Celle „Giessereistraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 4.Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Ace der Stadt Celle „Bleckenweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken im Stadtgebiet sollen nun im Rahmen der Um- bzw. Nachnutzung bereits zurückgebauter Spielflächen weitere Wohnbauflächen planerisch ausgewiesen werden.

 

Im Zuge seiner Beobachtungen hat der städtische Grünbetrieb bereits 2014 eine Liste mit 13 Spielflächen erstellt, die umgenutzt werden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Grundversorgung mit öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen in den Ortsteilen gefährdet ist. Der Rat der Stadt Celle hat die Verwaltung in seinen Sitzungen am 11.12.2014 und am 17.12.2015 beauftragt den Rückbau und bzw. die Umwandlung der gesamten Spielplätze aus besagter Liste entsprechend der planungsrechtlichen Empfehlungen umzusetzen (vgl. BV/0340/14 und BV/0340/14-1).

 

Diese planungsrechtlichen Empfehlungen wurden von der Verwaltung inzwischen vor dem Hintergrund des Bedarfes an Bauland überarbeitet. Der überwiegende Teil der in der Liste des Grünbetriebes aufgeführten Spielflächen ist in den jeweiligen Bebauungsplänen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Eine Befreiung von den Festsetzungen, z.B. als Wohnbauland, ist nicht zulässig, da die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. § 31 Abs. 2 BauGB). Mit der Änderung vorgenannter Bebauungspläne sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung ausgewählter und inzwischen zurückgebauter Spielflächen als Wohnbauland geschaffen werden.

 

Konkret geht es um folgende bereits zurückgebaute Spielflächen:

 

Mestwartstraße, OT Altstadt/Blumlage, ca. 700 m², Rückbau erfolgte 2011

 

Hasenkamp, OT Westercelle, ca. 1.625 m², Rückbau erfolgte 2013

 

Horstmanns Koppel, OT Altencelle, ca. 1.515 m², Rückbau erfolgte vor 2009

 

Nach Abschluss der Bauleitplanverfahren können die Spielflächen als Wohnbauland veräußert werden.

 

Der Geltungsbereich 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Stadt Celle „Bleckenweg“ umfasst zudem auch angrenzende Flächen, die bereits mit Wohnhäusern bebaut sind. Der Ursprungsplan setzt den Bereich bisher als Standort für Versorgungsanlagen (Funkstation) fest. Dies entspricht nicht der tatsächlichen Entwicklung. Durch die vorhandene Bebauung ist auch nicht abzusehen, dass der Planungszweck in Zukunft umgesetzt wird. Eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes soll daher im diesem Zuge erfolgen.

 

Die Anhörung des Ortsrates erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des jeweiligen Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

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Finanzielle Auswirkungen: ja

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

I u. III

111220, 511100

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Außerordentlicher Ertrag

*

     

     

ber Buchwert)

     

     

     

Grundstücksverkauf

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

I u. III

111220, 511100

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Kaufgeld

*

     

     

Grundstücksverkäufe

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

 

Anmerkungen:

     

Die Änderung der o.g. Bebauungspläne an sich löst nur Planungskosten aus. Die mit „*“ markierten Erträge bzw. Einzahlungen entstehen erst bei der anschließenden Vermarktung der neu entstehenden Baugrundstücke.

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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Anlagen

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