Beschlussvorlage - BV/0269/19
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Bebauungsplans Nr.32 der Stadt Celle "Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 Wce der Stadt Celle "Giessereistraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Ace der Stadt Celle "Bleckenweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 80 Wirtschaftsförderung; 67 Grün- und Friedhofsbetrieb
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Nachrichtlich an folgende Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altstadt-Blumlage, Westercelle, Altencelle
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Stadt Celle „Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die Einleitung des Verfahrens zur. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 Wce der Stadt Celle „Giessereistraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die Einleitung des Verfahrens zur 4.Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Ace der Stadt Celle „Bleckenweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken im Stadtgebiet sollen nun im Rahmen der Um- bzw. Nachnutzung bereits zurückgebauter Spielflächen weitere Wohnbauflächen planerisch ausgewiesen werden.
Im Zuge seiner Beobachtungen hat der städtische Grünbetrieb bereits 2014 eine Liste mit 13 Spielflächen erstellt, die umgenutzt werden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Grundversorgung mit öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen in den Ortsteilen gefährdet ist. Der Rat der Stadt Celle hat die Verwaltung in seinen Sitzungen am 11.12.2014 und am 17.12.2015 beauftragt den Rückbau und bzw. die Umwandlung der gesamten Spielplätze aus besagter Liste entsprechend der planungsrechtlichen Empfehlungen umzusetzen (vgl. BV/0340/14 und BV/0340/14-1).
Diese planungsrechtlichen Empfehlungen wurden von der Verwaltung inzwischen vor dem Hintergrund des Bedarfes an Bauland überarbeitet. Der überwiegende Teil der in der Liste des Grünbetriebes aufgeführten Spielflächen ist in den jeweiligen Bebauungsplänen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Eine Befreiung von den Festsetzungen, z.B. als Wohnbauland, ist nicht zulässig, da die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. § 31 Abs. 2 BauGB). Mit der Änderung vorgenannter Bebauungspläne sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung ausgewählter und inzwischen zurückgebauter Spielflächen als Wohnbauland geschaffen werden.
Konkret geht es um folgende bereits zurückgebaute Spielflächen:
Mestwartstraße, OT Altstadt/Blumlage, ca. 700 m², Rückbau erfolgte 2011
Hasenkamp, OT Westercelle, ca. 1.625 m², Rückbau erfolgte 2013
Horstmanns Koppel, OT Altencelle, ca. 1.515 m², Rückbau erfolgte vor 2009
Nach Abschluss der Bauleitplanverfahren können die Spielflächen als Wohnbauland veräußert werden.
Der Geltungsbereich 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Stadt Celle „Bleckenweg“ umfasst zudem auch angrenzende Flächen, die bereits mit Wohnhäusern bebaut sind. Der Ursprungsplan setzt den Bereich bisher als Standort für Versorgungsanlagen (Funkstation) fest. Dies entspricht nicht der tatsächlichen Entwicklung. Durch die vorhandene Bebauung ist auch nicht abzusehen, dass der Planungszweck in Zukunft umgesetzt wird. Eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes soll daher im diesem Zuge erfolgen.
Die Anhörung des Ortsrates erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des jeweiligen Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: ja
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
I u. III | 111220, 511100 | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
Außerordentlicher Ertrag | * |
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(über Buchwert) |
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Grundstücksverkauf |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
I u. III | 111220, 511100 | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
Kaufgeld | * |
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Grundstücksverkäufe |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
Die Änderung der o.g. Bebauungspläne an sich löst nur Planungskosten aus. Die mit „*“ markierten Erträge bzw. Einzahlungen entstehen erst bei der anschließenden Vermarktung der neu entstehenden Baugrundstücke.
Auswirkung für Integration: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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503,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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688,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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966,6 kB
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