Beschlussvorlage - BV/0270/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 159 der Stadt Celle "Steinfurt" im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Altstadt-Blumlage
Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 2,3 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 0,7 ha
Geplante Nutzungen:Wohnen
Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken im Stadtgebiet sollen nun im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Altstadt-Blumlage erschlossen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 0,66 ha große Fläche südlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Altstadt-Blumlage. Das Plangebiet schließt sich auf südlicher und östlicher Seite an den vorhandenen Siedlungskörper an. Im Norden und Westen wird es durch Waldflächen begrenzt. Aufgrund der zentralen innenstadtnahen Lage und der räumlichen Nähe zu den Einrichtungen der Daseinsvorsorge und dem öffentlichen Personennahverkehr verfügt das Plangebiet über eine hohe Lagegunst.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt den derzeit bebauten Teil des Plangebietes bereits als Wohnbaufläche dar. Die übrige Fläche unbebaute Fläche hingegen wird im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren kann auf die Änderung verzichtet werden. Stattdessen ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Das Konzept beinhaltet die Ausweisung von neuen Baugrundstücken, voraussichtlich als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Der vorhandene Siedlungskörper soll im Bereich der Steinfurt sinnvoll zum Wald hin arrondiert werden. Der Wald selbst wird dabei jedoch nicht überplant. Der Stich der Straße Steinfurt, bisher nur einseitig bebaut, soll durch diese Arrondierung zudem effektiver ausgenutzt werden. Eine Ertüchtigung der verkehrlichen Erschließungsanlage sowie die Einrichtung einer Wendeanlage für Müll- und Rettungsfahrzeuge werden in diesem Zuge voraussichtlich erforderlich.
Dieser Bebauungsplan soll insbesondere auch die Anforderungen an Klein- und Kleinstwohnformen, z.B. in Form von Small Houses oder Tiny Houses, erfüllen. Nach deutschem Bau- und Planungsrecht können diese Häuser nicht an jedem beliebigen Ort aufgestellt werden. Daher sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die u.a. auch der Ansiedlung von Small und Tiny Houses dienen. Small und Tiny Houses zeichnen sich durch vergleichsweise geringen Bau- und Unterhaltskosten aus, sodass der Erwerb von Wohneigentum auch mit wenig Eigenkapital realisiert werden kann. Zudem verbrauchen Small und Tiny Houses weit weniger Ressourcen als herkömmliche Einfamilienhäuser und verringern damit zugleich den ökologischen Fußabdruck.
Gleichzeitig soll mit dem Bebauungsplan auch die Entwicklung bzw. Fortführung eines „herkömmlichen“ Einfamilienhausgebietes langfristig planerisch gesichert werden.
Die Anhörung des Ortsrates Altstadt-Blumlage erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,9 kB
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