Beschlussvorlage - BV/0302/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Celle "Gewerbegebiet Hohe Wende - Süd" - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Das weitere Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Erweiterung der Fa. Luhmann“ auf ein Regelverfahren Bebauungsplan Nr. 153 „Gewerbegebiet Hohe Wende – Süd“ umgestellt. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Hohe Wende - Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren Auslegung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 2000 m
Größe des Plangebietes:3,8 ha
geplante Nutzungen:Erweiterung des Gewerbegebiets
Im Frühjahr 2011 wurde durch die britische Regierung der Truppenabzug der britischen Armee aus dem Standort Celle bekannt gegeben. Neben umfassenden Überlegungen, welche zur Konversion des Kasernengeländes angestellt werden, hat die Firma Luhmann einen Teil der Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben, um den Firmenstandort, wie seit Jahren geplant, zu erweitern. Die von der Fa. Luhmann in Auge gefasste Fläche war Teil des kaserneneigenen Sportplatzes.
Der Vorhabenträger hat einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanes vorgelegt und damit seine Absicht zur Realisierung belegt. Da sich die zukünftigen baulichen Nutzungen noch nicht konkret benennen lassen, wird die Aufstellung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf das Regelverfahren umgestellt.
Der vorliegende Entwurf sieht die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit angrenzenden Grünflächen und einer Erschließung über die noch zu errichtende Straße auf dem ehem. Kasernengelände vor. Das zukünftige Gewerbegebiet ist in Teilgebiete gegliedert, die unterschiedliche Lärmkontingente für Emissionen aufweisen. Die Gliederung bezieht sich auch auf Betriebsleiterwohnungen, die nur im Teilgebiet GE4 ausnahmsweise zulässig sind.
Der zur Rede stehende Bauleitplan muss sich aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Celle entwickeln. Dieser stellt derzeit noch für das Plangebiet „Sonderbaufläche Militär“ dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle wird im Parallelverfahren zur 89. Änderung geändert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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524,2 kB
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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