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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0304/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgenden Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 Sch der Stadt Celle „Südlich Schnuckendrift“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 5,6 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 1,1 ha

Geplante Nutzungen:Wohnnutzung

 

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken im Stadtgebiet sollen nun im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Baugrundstücke im Wege der Arrondierung der bestehenden Siedlungsfläche im Ortsteil Scheuen erschlossen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 1,1 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt. Das Plangebiet wird im Norden und Osten von der Schnuckendrift bzw. der Gerhard-Hauptmann-Straße sowie im Nordwesten durch ein vorhandenes landwirtschaftlich genutztes Gebäude begrenzt. Südlich und südwestlich mündet das Plangebiet in die freie Landschaft (Ackerfläche). Aufgrund der Nähe zum Ortsteil Groß Hehlen und den dort vorhandenen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, ergänzt durch Angebote im Ortsteil Scheuen selbst sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, weist das Plangebiet trotz seiner vergleichsweise peripheren Lage durchaus eine hohe Lagegunst auf.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar, untergeordnete Teile des Plangebietes entsprechen einer Gemischten Baufläche. Da das Vorhaben im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden soll, gilt § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend. Demnach ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, sodass die Planung nicht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zuwiderläuft.

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Plangebietes beinhaltet etwa 10 bis 15 Bauplätze für den Einfamilienhausbau. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zum historischen Ortskern Scheuens. Im Rahmen einer Analyse der alten Ortskerne im Stadtgebiet wurden baulich-gestalterische und freiräumliche Charakteristika herausgearbeitet, die in der städtebaulichen Konzeption Berücksichtigung finden sollen. So wurden u.a. Gebäudehöhen, Dachformen und -eindeckungen sowie die Gestaltung nicht überbauter Flächen untersucht. Entsprechende Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften werden daher Eingang in den Bebauungsplan finden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt durch einen externen Vorhabenträger (Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH IDB & Co. Objekte Gifhorn-Wolfsburg-KG). Die Stadt Celle begleitet das Verfahren fachlich und hoheitlich.

Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Vorwerk erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Auswirkung für Integration: keine

 

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Anlagen

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