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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0314/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Hehlentor

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 der Stadt Celle Fläche des ehem. Grünflächenamtes zwischen Lüneburger Straße und Halkettstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 1 km

Größe des Plangebietes:ca. 1 ha

geplante Nutzungen:Ausweisung eines urbanen Gebietes

 

Mit der geplanten Umsiedlung des städtischen Grünflächenamtes auf den geplanten Bauhof auf der Hohen Wende, wird das Grundstück zur Nachnutzung frei. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 soll ein urbanes Gebiet mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung ausgewiesen werden.

Das Plangebiet erfüllt die Voraussetzungen nach § 13 a BauGB, so dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.

 

Zur Förderung der sozialen Integration und der Durchmischung des Quartiers ist ein Anteil an gefördertem Wohnraum vorgesehen.

Das Grundstück soll durch ein Interessenbekundungs- und Investorenauswahlverfahren auf Grundlage von Bebauungs- und Nutzungskonzepten an Investoren vergeben werden.

 

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Auswirkung für Integration:

 

ja: Errichtung von gefördertem Wohnraum fördert die soziale Integration

 

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Anlagen

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