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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0238/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu Frage 1

Die Aller zwischen Celle und der Mündung in die Weser hat unter dem Gesichtspunkt der Schiffbarkeit den Status einer sogenannten "Nebenwasserstraße" ohne Gütertransport; sie steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Bundeswasserstraßenverwaltung (WSA Verden) unterhalten.

Stadt und Landkreis haben sich seit etlichen Jahren gemeinsam beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür eingesetzt, dass der dauerhafte Funktionserhalt der Schleusen in der Aller, im Sinne der Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit von Celle bis zur Weser, von Bund und Land zugesichert und vorgesehen wird.

Mit Schreiben vom 21.05.2019 hat der Landkreis Celle den Alleranrainern und Motorbootvereinen mitgeteilt, dass derzeit von Bund oder Land Niedersachsen keine entsprechenden Zusicherungen zu erlangen sind, vielmehr von dort auf die im Rahmen des geplanten Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland" erwogene Renaturierung von Nebenwasserstraßen und die damit verbundene Erschließung touristischer Potenziale an der Aller verwiesen wird.

Landkreis und Stadt Celle werden sich auch weiterhin gemeinsam um Unterstützung der hiesigen politischen Vertreter auf Bundes- und Landesebene zum Erhalt der Allerschleusen bemühen.

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass der Allerabwärts gelegene Heidekreis sowie die dortigen Anrainergemeinden das Anliegen nicht in gleicher Weise vertreten bzw. unterstützen, sondern anders gelagerte Schwerpunkte touristischer Entwicklung bevorzugen.

Zu Frage 2

Auch bei evtl. in Zukunft eintretender Funktionsaufgabe der Schleusen bleibt die Aller als Schifffahrtsstraße weiterhin befahrbar, da die Stauhaltung als solche aufrechterhalten wird. Die Staustufen könnten dann lediglich nicht mehr auf dem Wasserweg passiert werden, sondern die Motorboote müssten an den Staustufen geslippt werden.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung des Celler Hafens sind daher nicht erkennbar.

Zu Frage 3

s. Antwort zu Frage 2; da eine Stauabsenkung auch künftig nicht erfolgen wird, bleiben die Wasserstände im Talraum der Aller unverändert. Auswirkungen der Allerschleusen auf die Landwirtschaft bestehen nicht.

Zu Frage 4

s. Antwort zu Fragen 1 und 2; städtebauliche Ziele des Bebauungsplans Nr. 138 I. Teil „Allerinsel“ zur Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers sind gänzlich unabhängig von der Funktionsfähigkeit der Allerschleusen.

Alle Bemühungen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Allerschleusen sollen auch künftig zwischen Landkreis und Stadt Celle abgestimmt und gemeinsam gegenüber Bund und Land Niedersachsen vorgetragen werden.

Zu Frage 5

s. Antwort zu Frage 1

 

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Anlagen

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