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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0380/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Am 17.05.2018 wurde die zukünftige Abgrenzung des Sanierungsgebietes Neuenhäusen in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen und des Ortsrates Neuenhäusen im Rahmen einer Präsentation dargestellt und am 20.06.2018 durch den Rat der Stadt Celle beschlossen (BV/0095/18 – Beschluss über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung). Eine Änderungen in der Abgrenzung wurde im Nachhinein lediglich dahingehend vorgenommen, als die Ostseite der südlichen Kronestraße in das Sanierungsgebiet aufgenommen wurde. Hier galt es zu vermeiden dass wegen der Herstellung, Erweiterung oder Änderung einer Erschließungsanlage teils Ausgleichsbeträge, teils Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen. Eine einheitliche Erhebung von Beiträgen im Sanierungsgebiet war zu gewährleisten.

 

Am 11.02.2019 wurde eine Bereisung des Sanierungsgebietes im Ortsteil Neuenhäusen mit Vertretern des Niedersächsisches Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU), des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ARL) und der Stadt Celle durchgeführt. Das Sanierungsgebiet hat nach Ansicht des Fördermittelgebers mit rd. 47 ha eine erhebliche Größenordnung, sei aber noch gerade akzeptabel, um insbesondere eine zügige Durchführung der Sanierung zu gewährleisten. Der vorgelegten Abgrenzung wurde daher seitens des MU und des ARL zugestimmt.


Auf dieser Grundlage wird die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt beantwortet:

 

1. Die Ostseite der südlichen Kronestraße wurde in das Sanierungsgebiet aufgenommen, also nicht herausgenommen.

 

2.Die Verkehrsfläche der Kronestraße wurde dementsprechend tatsächlich auch nicht herausgenommen.

 

Im Übrigen wird auf die Vorlage BV/0282/19 (Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Satzung und Abgrenzung) verwiesen.

 

Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist somit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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