Beschlussvorlage - AN/0354/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion "Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.11.2019
|
Beschlussvorschlag:
a) Den Vorschlägen der SPD-Fraktion unter den Ziffern 1 bis 3 des Antrags Nr. AN/0354/19 wird nicht entsprochen.
b) Die Anregung unter der Ziffer 4 des Antrags Nr. AN/0354/19 wird umgesetzt.
c) Der Antrag Nr. AN/0354/19 der SPD-Fraktion ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Zu den Ziffern 1 bis 4 des Antrags Nr. AN/0354/19 (siehe Anlage) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Ziffer 1: Es wird keine Notwendigkeit gesehen, eine so restriktive Regelung in die Geschäftsordnung des Rates (GO) aufzunehmen. Nach § 8 Abs. 1 Buchst. c GO hat jedes Ratsmitglied die Möglichkeit, bei länger andauernden Sitzungen einen Antrag auf Vertagung zu stellen. Hierüber hat der Rat abzustimmen; nach § 66 Abs. 1 NkomVG werden Beschlüsse mit der Mehrheit auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst (= einfache Mehrheit). Die aktuelle Regelung bietet die notwendige Flexibilität für die Gremienarbeit.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion unter Ziffer 1 des o. g. Antrags ist abzulehnen.
Zu Ziffer 2: Gemäß § 59 Abs. 3 NkomVG stellt der Oberbürgermeister die Tagesordnung des Rates im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden auf. Jedes Ratsmitglied hat die Möglichkeit, zu Beginn jeder Sitzung Anträge zur Tagesordnung zu stellen, um Veränderungen in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte durch Beschluss des Rates (mit einfacher Mehrheit) herbeizuführen (Anm.: in der Sitzung des Rates am 26.09.2019 hat kein Ratsmitglied solch einen Antrag gestellt).
Der Vorschlag der SPD-Fraktion unter Ziffer 2 des o. g. Antrags ist abzulehnen.
Zu Ziffer 3: Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses erfolgt durch den Oberbürgermeister (§§ 59, 78 NkomVG). Hierbei steht ihm ausschließlich die Befugnis zu, Ort, Tag und Tageszeit der Sitzungen zu bestimmen. Der Oberbürgermeister hat mehrfach darauf hingewiesen, dass er an den Sitzungstagen der beiden o. g. Gremien oftmals repräsentative Terminanfragen in den Abendstunden ablehnen musste, da er und seine repräsentativen Vertreter/innen durch die späten Sitzungstermine verhindert waren. Deshalb behält er sich vor, den Beginn der o. g. Sitzungen bedarfsgerecht zu terminieren. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Landkreis Celle die Sitzungen der dortigen Gremien in der Regel um 14:30 Uhr oder sogar vormittags anberaumt werden.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion unter Ziffer 3 des o. g. Antrags ist aus rechtlichen Gründen abzulehnen.
Zu Ziffer 4: Im Jahr 2018 ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Landgerichtes Hannover wegen Haushaltsuntreue eingeleitet worden. Der Vorwurf umfasste die Verschwendung von Steuergeldern u. a. durch das kostenlose Bereitstellen von Wasser an heißen Tagen an die Beschäftigten. Das Verfahren wurde mittlerweile durch Einstellung beendet (u. a. wegen Geringfügigkeit), doch unberührt davon blieben die haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
Die Stadt Celle hatte aufgrund der dadurch landesweit entstandenen Unsicherheit zunächst sämtliche Bewirtung eingestellt. Nachdem der Nieders. Städtetag nun mitgeteilt hat, dass gegen die Bewirtung der Ratsmitglieder im sozialadäquaten Rahmen keine Bedenken bestehen, weil der Rat zwar Bestandteil der Verwaltung sei, aber besoldungsrechtlich nicht unter die Bediensteten falle, werden ab sofort wieder alkoholfreie Getränke bei Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates bereitgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
109,4 kB
|
