Beschlussvorlage - BV/0299/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 155 der Stadt Celle "Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155 der Stadt Celle „Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 24. Mai 2019 bis zum 28. Juni 2019, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28. Mai 2019 bis zum 28. Juni 2019 statt.
Der Rat der Stadt Celle ist nun in seiner Sitzung am 26.09.2019 einem Antrag der SPD-Ratsfrau Inga Marks gefolgt und hat den sofortigen Stopp der Planungen im o.g. Bauleitplanverfahren beschlossen. Um dem politischen Auftrag zu folgen und aus Gründen der Rechtsklarheit, soll hiermit nun der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 155 der Stadt Celle „Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach“ formell aufgehoben werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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263,1 kB
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