Beschlussvorlage - BV/0352/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Budgetregeln der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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19.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt:
Genereller Rahmen
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) hat der Landesgesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, den fachlich verantwortlichen Stellen einer Verwaltung nicht nur die Verantwortung über die fachliche Aufgabenerledigung, sondern auch Verantwortung für die dafür erforderlichen Finanzen zuzugestehen. Die Übernahme dieser besonderen Verantwortung (Budgetierung) geht mit Vereinfachungen in der Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften einher. Davon profitieren sowohl die Fachdienste als auch der Zentralbereich Finanzen.
Situation bei der Stadt Celle
Die Stadt Celle hat im Kernhaushalt bisher von der formalen Einführung der Budgetierung abgesehen. Dies war insbesondere dem Umstand geschuldet, dass Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes in den vergangenen Jahren mit deutlichen Unsicherheiten und restriktiven Notwendigkeiten verbunden waren. In den Haushaltsprognosen ab 2020 ist absehbar, dass sich die Lage stabilisiert. Im Portfolio der Finanzsteuerung soll daher nun auch der Baustein Budgetierung zum Einsatz gebracht werden.
Bei der Erarbeitung der in der Anlage beigefügten Richtlinien hat sich die Verwaltung an den Beispielen und Erfahrungen anderer Kommunen orientiert. Im Ergebnis werden die wesentlichen Punkte geregelt, auf eine tiefergehende Detaillierung wird bewusst verzichtet. Dahinter steht die Überzeugung, dass die bisher immer konstruktive Zusammenarbeit zwischen mittelbereitstellenden und -verbrauchenden Fachdiensten auch ohne Detailregelungen eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes erwarten lässt. Sollten sich in der praktischen Umsetzung Nachsteuerungsbedarfe zeigen, können diese später ergänzt werden.
Inhaltliche Regelungen
Ab dem Haushaltsjahr 2020 werden vier Dezernatsbudgets gebildet. Diese stellen die oberste Ebene der Budgetierung dar. Unter den Dezernatsbudgets liegen die Budgets der Fachbereiche und Fachdienste. Die Budgetverantwortlichkeiten orientieren sich an dieser Gliederung: Die Dezernentin und die Dezernenten verantworten die Dezernatsbudgets und die darunterliegenden Führungsebenen die Fachbudgets. Insoweit werden sachliche und inhaltliche Verantwortung zusammengeführt.
Die Budgetverantwortlichen stehen für die Erreichung ihrer Budgetziele ein. Dazu sind sie unter anderem verpflichtet, sich über die laufende Abwicklung der Budgets zu informieren und – soweit erforderlich – durch Umschichtungen von finanziellen Ressourcen innerhalb ihrer Budgets die laufende Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Gelingen Umschichtungen nicht mehr im eigenen Budget, kommen die nächst höheren Budgetebenen zum Tragen: Fachdienste und Fachbereiche stehen hier im Kreis des Dezernates solidarisch zueinander. Ein Effekt aus dieser Regelung wird ein Zurückgehen der über-/außerplanmäßiger Mittelbedarfe sein: Deckungen erfolgen künftig direkt.
Am Jahresende nicht benötigte Mittel können auf Grundlage der §§ 18 bis 20 KomHKVO in das Folgejahr übertragen werden. Ergebnisverbesserungen durch Managementleistungen wird dadurch Rechnung getragen, dass eine Übertragung von bis zu 100 % ins Folgejahr erfolgen kann. So werden Flexibilität, Planbarkeit und Motivation der Verantwortlichen unterstützt. Im Sinne von Transparenz und Erkennbarkeit von Fehlentwicklungen sieht das Konzept ein Berichtswesen vor, über das – neben den Verantwortlichen – Verwaltungsvorstand und zuständige Gremien informiert werden.
Die Vorgabe der Budgeteckwerte erfolgt wie bisher nach Entscheidung des Verwaltungsvorstandes auf Grundlage der Rechnungsergebnisse der Vorjahre, Berücksichtigung besonderer Entwicklungen und finanzstrategischer Vorgaben aus Verwaltungsvorstand und politischen Gremien.
Insgesamt verspricht sich die Verwaltung von der Einführung der Budgetierung eine dezentrale Ressourcenverantwortung, eine gesteigerte Eigenverantwortlichkeit und Motivation, stärkeres wirtschaftliches Handeln und in der Konsequenz Effekte für die Haushaltskonsolidierung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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181,1 kB
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