Beschlussvorlage - BV/0358/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau West Allerinsel - Antragstellung von Fördermitteln im Rahmen des Investitionspakts "Soziale Integration im Quartier" und Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Bau einer Kindertagesstätte unter Anpassung des Entwicklungskonzeptes (Rahmenplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 44 Kindertagesbetreuung
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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13.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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14.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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19.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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28.11.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt den Neubau einer dreigruppigen Kita mit Mehrzweckräumen auf der Allerinsel.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 02.01.2020 eine Zuwendung über die „Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration“ mit bis zu 90% der Kosten zu beantragen und die Planung mit zwei Bauabschnitten aufzunehmen.
Die Stadt Celle erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch die Zuwendungen des Landes aus dem Investitionspakt Soziale Integration nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Baumaßnahme aufzubringen und den städtischen Eigenanteil in einer Höhe von 10% im Haushalt 2022 zu veranschlagen, nach aktueller Planung ca. 230.000 €.
Der bislang im Rahmenplan westlich an den Festplatz angrenzende und als Dienstleistungsriegel vorgesehene Bereich wird für die Ansiedlung sozialer Dienstleistungen (Kita) und einer Jugendherberge ergänzt.
Sachverhalt:
Die geplante Kindertagesstätte befindet sich im östlichen Teil der Allerinsel, nördlich der Hafenstraße. Sie liegt an der Schnittstelle zwischen Schützenplatz und der unmittelbar westlich angrenzenden Bebauung. Wie im ersten Bauabschnitt, ist auch hier eine Entwicklung als Urbanes Gebiet vorgesehen, in dem sich auch ein großer Anteil an Wohnbebauung befinden wird.
Die Kindertagesstätte soll als Teil eines größeren Gebäudekomplexes entstehen, in dem aufgrund der Lagegunst ebenfalls die Jugendherberge verortet werden soll, ein Letter of Intent liegt hierzu vor. Dieser Gebäudekomplex ist in seiner baulichen Ausprägung geeignet, eine funktionale Abgrenzung zwischen der Wohnnutzung und dem Schützenplatz herzustellen. Die gewählte Lage ermöglicht dabei sowohl die gute Erreichbarkeit zu Fuß bzw. Anbindung an den ÖPNV (Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe) als auch eine gute Einbindung in das Radwegenetz, welches im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Allerinsel ergänzt wurde.
Um die zukünftigen Bedarfe an Kinderbetreuung im Quartier abdecken zu können, ist der Bau einer Kindertageseinrichtung erforderlich. Der Neubau soll neben den Räumlichkeiten für eine Krippengruppe, 2 Gruppenräume für den Kindergarten sowie die dazugehörigen Funktionsräume wie Sanitär- und Mehrzweckräume umfassen.
Es ist beabsichtigt, für den Neubau zum einen Fördergeldern aus dem Förderprogramm „Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration“ (Kindergarten) und zum anderen aus der Richtlinie „Ausbau Tagesbetreuung“ (Krippe) zu beantragen.
Zur Vorbereitung der Antragstellung ist es erforderlich, den Rahmenplan Allerinsel dahingehend anzupassen, dass die westlich des Festplatzes als Dienstleistungsriegel bezeichnete Fläche künftig auch für die Aufnahme sozialer Dienstleistungen und hier im konkreten Fall einer Kindertagesstätte und einer für die Allerinsel vorgesehene Ansiedlung einer Jugendherberge geöffnet wird. Das Erfordernis von Wohnfolgeeinrichtungen wurde in der Entwicklung der Allerinsel insgesamt von Beginn an mitgedacht und kann jetzt aufgrund des Umsetzungsstandes in Bezug auf die geplante Kita auch im Rahmenplan verortet werden.
Die zeitlichen Vorgaben für die Antragstellung im Rahmen der Förderkulisse „Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration“ machen es erforderlich, dass die im AN/0296/17-1 vorgesehene Zurückstellung der Bebauung im Falle einer Förderzusage zurücktritt. Die Anforderungen an die Antragsunterlagen entsprechen vom Umfang her in etwa der zweiten Leistungsphase einer Architekturplanung.
Um eine Trennschärfe zwischen den beiden Förderprogrammen zu gewährleisten, muss der Neubau in zwei Bauabschnitten (Kita und Krippe) erfolgen. Die Umsetzung der Planung ist abhängig von einer sinnvollen Abschnittsbildung nach entsprechender fachlicher Beratung im Planungs- und Realisierungsprozess.
Aktuell läuft das Programm Investitionspakt Soziale Integration noch bis 2020. Letztmalig wäre eine Antragstellung zum 02.01.2020 möglich. Dazu müsste bis Jahresende die Finanzierung gesichert sein und ein Ratsbeschluss zur Durchführung des Vorhabens gefasst werden.
Aus dem Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration stehen nur begrenzte Fördergelder zur Verfügung. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Das Ministerium für Umwelt als Programmbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in einem Auswahlverfahren anhand von festgelegten Auswahlkriterien nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anträge.
In einem Vorgespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen beim Amt für regionale Landesentwicklung wurde signalisiert, dass die geplante Maßnahme dem Grunde nach förderfähig sei.
Für geförderte Projekte werden als Einzelmaßnahme Zuwendungen mit Einzelförderung bis max. 90% der förderfähigen Kosten bewilligt. Die Antragstellung soll auch in dieser Höhe erfolgen. Eine Förderung aus dem für das Gebiet bestehenden Städtebauförderprogramm darf nicht erfolgen.
Daraus ergibt sich, dass für die Erstellung der von der Kita genutzten Räumlichkeiten 10% Eigenmittel aufzubringen sind. Nach dem Architektenentwurf ist aktuell von einem Eigenanteil in Höhe von ca. 230.000 € auszugehen. Die Kostenschätzung hierzu wurde nach DIN 276 unter Annahme einer jährlichen Kostensteigerung von 6% bis 2022 vorgenommen.
Finanzierungsplan Bauabschnitt Kita:
Gesamtkosten (inkl. Außenanlagen)2.400.000 €
davon grundsätzlich zuwendungsfähige Gesamtausgaben 2.400.000 €
abzgl. Leistungen Dritter/weitere Förderungen (Landkreis Celle) 127.500 €
zuwendungsfähige Ausgaben 2.272.500 €
beantragte Förderung (Nr. 5.1) Fördersatz 90% 2.045.250 €
Eigenanteil (Nr.5.5) 10% 227.250 €
Derzeit steht noch nicht fest, ob die Einrichtung durch einen freien Träger oder in Eigenregie durch die Stadt Celle betrieben wird.
Bei der Vergabe an einen Träger sind folgende Punkte zu beachten:
- Für die Förderfähigkeit ist Voraussetzung, dass das dem Antrag beizufügende pädagogische Konzept umgesetzt wird. Außerdem wird durch die Planung des Sanierungsgebiets - Einbettung der Kita in ein Dienstleistungsgebäude – ein entscheidender Einfluss auf die Art und Planung der Bauleistung genommen, so dass eine entsprechende Ausschreibung nach Vergaberecht erforderlich sein wird.
- Recherchen zufolge muss die Summe für den Eigenanteil im Haushaltsplan ausgewiesen sein. Das bedeutet, dass entgegen der bislang praktizierten Finanzierungsmodelle, vollständige Einbeziehung der Baukosten in die Pro-Platz-Finanzierung, auch der 10%ige Anteil an den Träger ausgezahlt werden muss. Für den Fall, dass alle Förderleistung zzgl. des Eigenanteils die Kosten decken, wäre in der Zukunft für diesen Bauabschnitt keine kalkulatorische Miete zu zahlen.
Wie bereits oben erwähnt, ist der die Krippe betreffende Bauabschnitt grundsätzlich über die Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung förderfähig.
Finanzierungsplan Bauabschnitt Krippe:
Gesamtkosten 1.470.000 €
abzgl. Fördergelder Land180.000 €
abzgl. Fördergelder Landkreis 38.250 €
Kosten, die für die Ermittlung einer kalkulatorischen Miete berücksichtigt werden 1.251.750 €
Anmerkungen:
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren werden Investitionsvorhaben, die bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sind, gefördert. Noch im November 2019 beabsichtigt das Land Niedersachsen über die Verlängerung dieser Richtlinie zu beschließen. Momentan stehen für den Krippenausbau keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Verlängerung wieder Fördergelder zugeführt werden.
In Vertretung
Anlagen
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(wie Dokument)
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