Beschlussvorlage - BV/0378/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für die Herrichtung Kinderspielplatz Sankt-Georg-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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19.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden Mittel in Höhe von 110.000 € für die Herrichtung von Spielplätzen bereitgestellt. Diese Mittel sind für die Sanierung des Kinderspielplatzes „Garßen“ vorgesehen. Die Fertigstellung der Maßnahme wird für das Frühjahr 2020 erwartet.
Im Rahmen der Spielplatzüberprüfung wurde nun festgestellt, dass die vorhandenen Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz „Sankt-Georg-Straße“ verkehrssicherungstechnisch dringend sanierungsbedürftig sind. Des Weiteren sollen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität generationsübergreifende, zeitgemäße (Spiel-)Angebote ergänzt und attraktive Aufenthaltsbereiche für Erwachsene geschaffen werden. Diese können ebenfalls von den Bewohnern und Besuchern der angrenzenden Alten- und Pflegeheime genutzt werden. Für den gesamten Wohnbereich östlich der Straße Blumlage ist der Kinderspielplatz „Sankt-Georg-Straße“ die einzige Spielmöglichkeit und daher die Sanierung vorzuziehen. Um den Kinderspielplatz möglichst im kommenden Frühjahr/Sommer fertigstellen zu können, soll noch in diesem Jahr ein externes Planungsbüro beauftragt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 EUR erforderlich. Aufgrund des veralteten Gesamtzustandes des Kinderspielplatzes (Spielgeräte und Fallschutzbeläge) besteht dringender Handlungsbedarf. Die Maßnahme ist daher zeitlich unabweisbar.
Die Deckung kann aus dem Produkt „Sanierung“ durch außerplanmäßige Einzahlungen bei „unbebauter Grundbesitz, Verkauf v. Grundstücken“ (511600-5311006-6821006) erfolgen.
