Beschlussvorlage - BV/0426/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung eines neuen beratenden Mitgliedes ohne Stimmrecht in den Kulturausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.11.2019
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat beschließt, Frau Renate Bantelmann (Vertreterin des Seniorenbeirates) als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Kulturausschuss mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
2) Der Rat beschließt, mit sofortiger Wirkung Frau Heidelore Schmidt (Vertreterin des Seniorenbeirates) als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Kulturausschuss zu berufen.
3) Die neue Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 und 7 NKomVG durch Beschluss fest und wird sofort wirksam.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat Frau Renate Bantelmann am 02.11.2016 als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Kulturausschuss berufen (als Vertreterin des Seniorenbeirates). Diese Berufung gilt längstens für die Dauer der Wahlperiode, d. h. längstens bis zum 31.10.2021.
Nunmehr hat Frau Bantelmann aus persönlichen Gründen ihre Mandat als beratendes Mitglied niedergelegt. Seitens des Seniorenbeirates wird vorgeschlagen, folgende Nachfolgerin zu benennen:
- Frau Heidelore Schmidt (wh. in Celle).
Die Stellvertretung soll weiterhin Frau Marie-Liese Weykopf wahrnehmen.
Seitens der Verwaltung werden keine Gründe gesehen, die gegen die o. g. Berufung sprechen. Die o. a. Veränderung muss der Rat gemäß § 71 Abs. 5 und 7 NKomVG durch Beschluss feststellen und sollen sofort wirksam werden.
