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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0367/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt 1:

 

Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG unterrichte ich Sie gem. der Anlage über die vom 01.08.2019 bis einschließlich 25.10.2019 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen ab 10.000 €.

 

Sachverhalt 2:

 

Der Oberbürgermeister hat am 26.08.2019 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 120.000 € für die Maßnahme „“Stützwand Harburger Straße“ (541000-0960464-7872010) genehmigt.

 

In der Planungsphase für die Erneuerung der Stützwand Harburger Straße wurden ursprünglich zwei Varianten kalkuliert und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt. Aufgrund bestehender Denkmalschutzauflagen des Landesdenkmalamtes musste nun jedoch entgegen der Planung eine kostenintensivere Bauvariante umgesetzt werden. Hierdurch musste bei der Verkehrslenkung durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass der ÖPNV während der Bauphase nicht weiter beeinträchtigt wird und die Einhaltung der Fahrplanzeiten sichergestellt werden konnte. Hierfür waren umfangreichere technische Einrichtungen, wie z.B. Lichtsignalanlagen erforderlich. Zudem zeichnete sich bei den Ausschreibungen ein erhöhtes Ergebnis aufgrund gestiegener Markpreise für einzelne Gewerke ab.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 EUR erforderlich. Aufgrund der sehr stark eingeschränkten Standsicherheit der maroden Wand bestand dringender Handlungsbedarf. Die Maßnahme war daher zeitlich unabweisbar.

 

Die Deckung konnte aus demselben Produkt durch Minderauszahlungen bei „Brücken, lfd. Ausbau und Erneuerung“ (541000-0960453-7872458) sowie „Erschließungsmaßnahmen Baugebiet Zur Hasselklink“ (541000-0960093-7872206) erfolgen.

 

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Anlagen

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