Beschlussvorlage - AN/0267/19-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion WG/Die PARTEI "Bauentwicklung bzw. Neubaugebiet sachgerecht tauschen (Kollerscher Wald/ehem. Bachl-Gelände in Altencelle)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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06.02.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle ist in seiner Sitzung am 26.09.2019 dem Antrag der SPD-Ratsfrau Inga Marks (AN/0187/19) gefolgt und hat den sofortigen Stopp der Planungen für den Bebauungsplan Nr. 155 der Stadt Celle „Wohngebiet zwischen Zugbrückenstraße und Klein Hehlener Bach“ beschlossen. Um dem politischen Auftrag zu folgen und aus Gründen der Rechtsklarheit, hat der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 28.11.2019 die formelle Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen (vgl. BV/0299/19). Für eine künftige Baulandentwicklung steht dieser Standort nicht mehr zur Verfügung.
Zu Beginn des Jahres 2019 wurde bereits ein thematisch ähnlicher Antrag zum Bachl-Gelände inhaltlich behandelt (vgl. AN/0032/19-1). Gegenstand war die Untersuchung des Bachl-Geländes als Einzelhandels- und Wohnstandort. Auf die Beantwortung des Antrages AN/0032/19-1 wird an dieser Stelle Bezug genommen. Die Argumente bezüglich der Eignung als Wohnstandort werden im Nachfolgenden zudem inhaltlich präzisiert.
In einer Stadt wie Celle werden fortlaufend Überlegungen und Standortuntersuchungen für die Ausweisung neuer Bauflächen angestellt bzw. durchgeführt. So wurde auch der Standort Bachl-Gelände in jüngerer Vergangenheit mehrfach untersucht. Ergebnis der städtebaulichen Untersuchung war, dass sich aufgrund der guten Erreichbarkeit und Erschließung entlang der Braunschweiger Heerstraße (B 214) ein Band von mittleren und größeren Gewerbebetrieben angeordnet hat. Dies spiegelt sich auch im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Celle (gewerbliche Baufläche) wieder, der die planerische Grundkonzeption für diesen Bereich darstellt. Nach der Aufgabe des Standortes aufgrund eines Brandes entschloss sich der ansässige Konzern dazu, den Standort zu vermarkten. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten hat der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 26.05.2016 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 27 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214 – West“ beschlossen. Die Entwicklung eines Wohnstandortes an dieser Stelle steht damit der städtebaulichen Ausrichtung und Entwicklungsperspektive dieses Bereiches entgegen.
Im Zuge der Untersuchung des Standortes wurden neben der generellen städtebaulichen Ausrichtung dieses Standortes auch weitere abwägungs- und planungsrelevante Aspekte betrachtet. Demnach ist eine Weiterentwicklung des ehemaligen Bachl-Geländes zu einem Wohnstandort aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen mit erheblichen Konflikten (Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe) verbunden. Die planerische Bewältigung dieses Belanges führt zu erheblichen Schwierigkeiten, dessen Bewältigung sich auch auf umliegende Gewerbetriebe auswirken wird. Dabei ist insbesondere auf die Einschränkung gewerblicher Nutzung aufgrund einer heranrückenden schutzbedürftigen Wohnnutzung hinzuweisen. Aufgrund dieser Konfliktsituation mussten in der Vergangenheit bereits Bemühungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Bereich des Gewerbebandes an der B 214 eingestellt werden (s. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5E Ace der Stadt Celle „Lückenfeld).
Zudem handelt es sich aufgrund der historisch gewachsenen gewerblichen Prägung des Standortes und der damit zusammenhängenden Nutzung um einen altlastenverdächtigen Standort (Asbestrestbelastung).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,4 kB
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