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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0001/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Garßen

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“, mit Planzeichnung und Textfestsetzungen sowie der dazugehörenden Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:Garßen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 6,2 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 7,0 ha

geplante Nutzung:Allgemeines Wohngebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.04.2019 bis 04.06.2019, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.04.2019 bis 29.05.2019 statt.

Der Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung wurde am 20.04. 2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Anhörung des Ortsrates erfolgte gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG am 03. Juli 2019 in Garßen.

 

Die Stadt Celle möchte neue und attraktive Wohnbauflächen schaffen. Neben Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und Nachverdichtung werden auch bevorzugte Lagen am Stadtrand berücksichtigt. Um der andauernden hohen Nachfrage nach Eigenheimstandorten zu begegnen, sollen durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 7,0 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand von Celle, Ortsteil Garßen. Der Änderungsbereich liegt westlich der B 191 in durchschnittlich 300m Entfernung und wird begrenzt durch die Straßen Garßloh- südlich, Zum Hartsteinwerk - nordöstlich und westlich durch die Straße Riethkamp.

Westlich und südlich schließen sich Wohnbauflächen (Einfamilienhäuser) an, im Norden und Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen, was auch der gegenwärtigen Nutzung des Plangebietes entspricht.

Gemäß § 8 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes, § 8 Abs.3 BauGB.

Das Wohngebiet soll sich an die vorgeprägte Umgebung des Ortsteils anpassen und die Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung der Wohnbauflächen erfüllen. Das Konzept sieht auf der zu entwickelnden Wohnbaufläche ca. 90 Ein- und Zweifamilienhäuser vor.

 

Aus den Gutachten ergeben sich zusammenfassend die folgenden Ergebnisse:

Anlage 4 Prognose von Schallimmissionen (10.10.2019)

Entsprechend den Untersuchungsergebnissen von Verkehrslärm ergeben sich zumutbare Belastungen, die insbesondere nachts durch passive Schallschutzmaßnahmen auszugleichen sind. Die Untersuchungen zu Gewerbelärm haben sich durch die Aufgabe der Nutzung Hundepension erübrigt.

Anlage 5 Die „Verkehrsuntersuchung“, Gutachten vom 19.09.2019 ergab für den Kfz-Verkehr eine gute Verkehrsqualität. Zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer werden für den nordwestlichen und südöstlichen Anschluss des Wohngebietes bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen empfohlen.

Anlage 6 Baugrundgutachten 14. 01.2019

„Der Baugrund weist im Allgemeinen eine ausreichende Tragfähigkeit für unterkellerte und nichtunterkellerte Ein- und Zweifamilienhäuser auf. Bei nichtunterkellerten Plattengründungen werden Bodenverbesserungsarbeiten notwendig.“ Die Sande weisen eine gute Durchlässigkeit auf und sind für Versickerung von Niederschlagswasser geeignet.

 

 

Die folgenden stadtplanerischen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Grünordnung wurden getroffen:

 

-          Die zentrale öffentliche Grünachse stellt über einen mit Bäumen begrenzten Quartiersplatz und den Spielplatz die Verbindung zur geschlossenen Ortsrandeingrünung her und bildet dadurch ein Netzwerk, das die Überleitung in die freie Landschaft sichert.

-          Der eigenständige wohngebietsbezogene Spielplatz wurde zusätzlich in die Planung aufgenommen.

-          Der straßenbegleitende Baumbestand wird gesichert und ergänzt durch Baumpflanzungen und Unterpflanzungen.

-          Innerhalb der breit angelegten Ortsrandeingrünung ermöglicht ein unbefestigter Weg eine angenehme und sichere Laufverbindung aus dem Wohngebiet in die angrenzende freie Landschaft.

-          Die privaten Baugrundstücke müssen je angefangene 400m² einen Baum pflanzen.

-          In den Planstraßen sind 10 Bäume zu pflanzen.

-          Das Regenrückhaltebecken wird naturnah gestaltet und bepflanzt.

-          Das Regenwasser kann versickert werden.

-          Flachdächer (von bis zu 20°) sind extensiv zu begrünen.

-          Die Gartenzonen sind als Rasen- oder Pflanzflächen anzulegen. Schotterflächen sind nicht zulässig.

-          Höhenversprünge zwischen Grundstücken sind durch begrünte Böschungen auszugleichen (anstatt Winkelstützen z.B.).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Erschließung wird durch einen zu erstellenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB geregelt

 

Auswirkung für Integration: nein

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

Kenntnisnahme

( X ) Oberbürgermeister

 

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