Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0116/19-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Fraktion der AfD hat im Antrag AN/0116/19 eine Anfrage zur „Armutsquote in Celle“ gestellt.

Die zur Beantwortung benötigten Daten wurden für den Bereich der Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) und nach dem AsylbLG aus den eigenen Leistungsfällen ermittelt. Die Daten für die Leistungsbezieher nach dem SGB II wurden vom Jobcenter Celle zur Verfügung gestellt. Von dort kann jedoch keine Auswertung auf der Basis der Stadtteile bzw. hilfsweise der Basis der Postleitzahlen vorgenommen werden.

Unter diesen Voraussetzungen wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

  1. Wie viele Leistungsberechtigte (inkl. Familienangehörigen) nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sind aktuell in dem Stadtgebiet gemeldet?                            9.752 Personen

Wie hoch ist der aktuelle prozentuale Anteil der Leistungsberechtigten an der gesamten Bevölkerung in der Stadt Celle?                                                                        13,87 %

 

Wie waren die vergleichbaren Zahlen in den Jahren   2011   9.001 Personen

              12,86 %

                            2015? 10.177 Personen

              14,40 %

 

  1. Wie viele der oben genannten Leistungsberechtigten haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte aufteilen nach EU- und nicht EU-Ausland, bitte in absoluten Zahlen und prozentual zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten angeben)?             

 

                                                                                     EU     278 Personen /   2,85 % 

                               nicht EU  3.025 Personen / 31,02 % 

 

Wie waren die vergleichbaren Zahlen in den Jahren 2011    

 EU      214  Personen /   2,38 %

    nicht EU  1.328  Personen /  14,75 %

 

        2015?   

 EU      310  Personen /    3,05 %

   nicht  EU   1.930  Personen / 18,96 %

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle prozentuale Anteil der Leistungsberechtigten in der Bevölkerung in den einzelnen Ortsteilen der Stadt Celle?

 

Da das Jobcenter Celle die Leistungsempfänger nach dem SGB II nicht für die einzelnen Stadtteile ermitteln kann, wäre eine Beantwortung dieser Frage allein auf der Basis der im Verhältnis deutlich geringeren Zahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII und AsylbLG (nur ca. 1/6 der Gesamtleistungsempfänger) wenig bis überhaupt nicht aussagekräftig.

 

  1. Was tut die Verwaltung, um den sozialen Problemen in den einzelnen Stadtteilen zu begegnen und keine entstehen zu lassen?

 

Die Verwaltung ist durch Stadtteilprojekte und die mobile Jugendarbeit in den Stadtteilen aktiv.

 

  1. Wie hoch ist aktuell die Kinderarmutsquote im Stadtgebiet? Wie waren die vergleichbaren Zahlen in den Jahren 2011 und 2015?

 

Es gab hierzu in der Vergangenheit diverse Veröffentlichungen, unter anderem durch die Bertelsmann Stiftung für die Jahre 2011 und 2015. Diese bezogen sich jedoch auf das Kreisgebiet insgesamt und beruhten allein auf den Zahlen der Leistungsempfänger nach dem SGB II.

 

Eine Kinderarmutsquote für das Stadtgebiet, bezogen auf alle Sozialleistungsarten, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Die eigene Ermittlung einer solchen Quote ist für die Verwaltung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und ist daher nicht leistbar.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...