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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0016/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die bestehenden Regelungen zur Kenntnis und erklärt den Antrag für inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Ausgangspunkt für den Antrag ist die Anfrage (AN/0245/19) zu den Deutschkenntnissen von künftigen Erstklässlern in Celler Grundschulen der AfD-Fraktion, die in der Sitzung des Ausschusses am 13.11.2019 mittels Mitteilungsvorlage (AN/0245/19-1) beantwortet wurde.

Der Antrag zielt darauf ab, dass der Rat beschließen möge, dass die Verwaltung das strukturelle Problem der Sprachdefizite in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Nds. Kultusministerium löst.

Zu dieser Thematik bedarf es keines Ratsbeschlusses, da die Sprachbildung und Sprachförderung gesetzlich geregelt ist (§§ 2, 3 Abs. 1 u. 2, 18a KiTaG).

Das Land hat im Juni 2018 beschlossen, dass die vorschulische Sprachförderung ab dem 01.08.2018 von den Grundschulen in die Kindertageseinrichtungen verlagert wird. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, sind weiterhin die Grundschulen zuständig. (Erlass „Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“, RdErl. d. MK v. 01.07.2018).

Zunächst wurde mit dem Landkreis Celle als örtlichen Träger der Jugendhilfe ein gemeinsames Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung erstellt. Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen dürfen nur von Bildungsträgern mit Gütesiegel vergeben werden. Diese wurden im Laufe des Kita-Jahres bekanntgegeben. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln konnten stadtweit ca. 140 zusätzliche Personalstunden vergeben werden, von denen 57,5 Stunden auf die Einrichtungen der Stadt entfielen. Bis zum 31.07.2019 konnten 35 Stunden an die Mitarbeiter/innen weitergegeben werden. Zum 01.08.2019 wurde das Stundenkontingent dann ausgeschöpft. Das Kita-Jahr 2018/2019 wurde faktisch benötigt, um die Maßnahmen zur Sprachbildung und Sprachförderung in den Einrichtungen organisatorisch umzusetzen.

Als Maßnahme zur Umsetzung der Sprachbildung- und Sprachförderung ist nach § 2 Abs. 1, Satz 3, 2. Aufzählung des KiTaG, vorgeschrieben, die sprachliche Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags alltagsintegriert zu fördern.

Nach § 7 Abs. 4 der 2. Durchführungsverordnung zum KiTaG überprüft das Kultusministerium die Auswirkungen der getroffenen Regelungen zur Sprachbildung und Sprachförderung von Tageseinrichtungen bis zum 31. Juli 2022 und berichtet der Landesregierung. Zur Evaluation der Sprachbildung und Sprachförderung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen hat das Niedersächsische Kultusministerium diesbezüglich ein Vergabeverfahren initiiert.

 

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Anlagen

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