Mitteilungsvorlage - AN/0292/19-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Fortführung der "frühen Lernförderung" an Celler Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Anhörung
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03.03.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Bei der sogenannten „frühen Lernförderung“ im Celler Stadtgebiet handelte es sich in der Zielsetzung um eine unter § 35a SGB VIII fallende alternative Maßnahme zu einer einzeltherapeutischen Behandlung der betroffenen Kinder und Jugendlichen und kann wie folgt zusammengefasst werden:
Das städtische Jugendamt hatte vor Jahren aufgrund massiv gestiegener Fallzahlen im Bereich der Kinder und Jugendlichen, die z.B. wegen Legasthenie bzw. Dyskalkulie von einer seelischen Behinderung bedroht waren oder bei denen eine solche bereits eingetreten war, im Rahmen des § 35a SGB VIII nach Alternativen zu der sehr teuren Einzelfalltherapie gesucht.
So entstand in Zusammenarbeit mit dem Institut Kreisel aus Hamburg die sogenannte frühe Lernförderung in Kleingruppen direkt in der Schule. Die Organisation sowie die Aus- und Fortbildung der Lernförderer lag demgemäß auch beim Jugendamt.
Auf Basis der rechtsanspruchsbegründenden Fälle gem. § 35a SGB VIII wurden auch die Kosten für die besonders ausgebildeten Förderkräfte aus der Jugendhilfe finanziert.
Die Schule hatte zudem die Möglichkeit, die ggf. vorhandenen freien Plätze in der Gruppe für zu fördernde Kinder ohne besondere Antragsformalitäten in Anspruch zu nehmen. In diesem Rahmen kamen dann z.B. auch lernschwache Kinder in den Genuss einer gesonderten Förderung.
Dies vorausgeschickt, berichtet die Verwaltung zu den in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend vom 13.11.2019 diskutierten Punkten sowie der Anfrage von Ratsherrn Ohl:
- Gemäß Runderlass des MK v. 04.10.2015 „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ ist es Aufgabe der Lehrkräfte, diese Schüler im Rahmen entsprechender Verfahren frühzeitig zu erkennen. Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte und Mobile Dienste der Förderschulen sollen den diagnostischen Prozess der Schule unterstützen.
- Bei festgestellten Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder im Rechnen sind Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Förderung werden auf der Grundlage der Auswertung der Beobachtung durch die Lehrkräfte von der Klassenkonferenz getroffen. Im Erlass wird neben einer allgemeinen Förderung gezielt auf besondere Fördermaßnahmen der Schule eingegangen.
- Der Erlass sieht auch Möglichkeiten einer abweichenden Leistungsbewertung für diese Schüler vor. Ebenso die regelmäßige Einbindung der Erziehungsberechtigten.
- Hinweis des Nds. MK:
Die Gültigkeitsdauer des Erlasses „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ (LRS-Erlass) vom 04.10.2005 ist mit dem 31.12.2012 abgelaufen. Bis zur Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung ist der Erlass weiter anzuwenden.
- Kinder und Jugendliche, bei denen trotz der o.a. schulischen Fördermaßnahmen eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Gewährung ggf. erforderlicher Leistungen (z.B. Einzeltherapie) erfolgt durch die Jugendämter.
Nach Aussage des Landkreises beträgt dort die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Vorliegen aller Unterlagen 2 bis 6 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate.
Die Zuständigkeit für die Lernförderung obliegt somit der jeweiligen Schule gemäß Runderlass.
In besonderen Fällen ist auch die Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe gegeben.
Mit Schreiben vom 03.01.2020 hat der Landkreis Celle mitgeteilt, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 04.12.2019 beschlossen hat, für die Finanzierung der Frühen Lernförderung in Grundschulen - jeweils auf Antrag der kreisangehörigen Kommunen - Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 75.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen, mit denen fünfzig Prozent der Aufwendungen für entsprechende Fördermaßnahmen gegenfinanziert werden sollen.
Die übersandten Informationen zur zukünftigen Planung im gesamten Kreisgebiet können Sie der Anlage entnehmen.
Es handelte sich dabei um eine Interessenabfrage und dient dazu, einen ersten Überblick zu dem Bedarf an den Grundschulen im gesamten Kreisgebiet zu erhalten.
Die Verwaltung wurde gebeten, sich bei Interesse und unter der Voraussetzung einer 50%igen Mitfinanzierung mit den Grundschulen in Ihrem Bereich abzustimmen und dem LK möglichst bis zum 27.01.2020 eine Rückmeldung über Ihre Beteiligung und den voraussichtlichen Umfang zu geben.
Näheres zur Ausgestaltung und zu Möglichkeiten würde dann in einem nächsten Schritt zu klären sein. Seitens des Jugendamtes würde der Landkreis z.B. eine Liste der bisher im Stadtgebiet Celle tätigen und auch künftig dazu bereiten Lernförderer/Lernförderinnen zur Verfügung stellen.
Anmerkung: Der Zeitrahmen für eine Abstimmung mit den Schulen und in den politischen Gremien war nicht zu halten. Eine spätere Interessenbekundung ist aber jederzeit möglich.
Es gibt seitens der Stadt für die Teilnahme an dem neuen Landkreis-Modell keine rechtliche Verpflichtung. Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung. Unklar bleibt bei dem Landkreis-Modell insbesondere die Abgrenzung zu den o.a. Pflichtleistungen der jeweils zuständigen Institutionen sowie Fragen der Gleichbehandlung bedürftiger Kinder angesichts des begrenzten Budgets. Falls Eltern wegen einer ggf. bestehenden Gruppenförderung auf eine Beantragung von gezielter Einzelförderung im Rahmen des SGB VIII verzichten, kann sich dies zudem auch nachteilig auswirken.
Hinsichtlich der aktuellen Zahlen zu den betroffenen Kindern, der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden für zu erteilenden schulischen Förderunterricht sowie zur Frage einer finanziellen Beteiligung der Schulen an dem Landkreis – Modell läuft derzeit eine Abfrage bei der Nds. Landesschulbehörde sowie bei den Celler Grundschulen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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904 kB
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