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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0025/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018, TOP 7.8 ist die Verwaltung beauftragt, vom NLWKN den Status von das Stadtgebiet betreffenden Wolfsmeldungen regelmäßig abzufragen und dem Fachausschuss hierzu jährlich zu berichten.

 

Entsprechende Anfragen werden in Niedersachsen durch das sog. "Wolfspostfach" (angesiedelt bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. -  LJN) beantwortet.

 

In Niedersachsen führt die LJN in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Wolfsberatern ein landesweites passives Monitoring durch. Hierbei werden die Zuständigen aktiv, wenn sie Meldungen aus der Bevölkerung vor Ort erhalten. Ergänzt wird das passive Monitoring durch gezielte Fotofallenprojekte der LJN in Gebieten mit vermutetem Wolfsvorkommen. Zudem werden in Gebieten mit vermuteten sowie bekannten territorialen Vorkommen in unterschiedlicher Intensität gezielte, aktive Monitoring-Methoden angewandt.

Die gesammelten Daten werden nach bundeseinheitlichen Standards für das Monitoring von Großraubtieren in Deutschland bewertet (Reinhardt et al. 2015). Je nach Überprüfbarkeit werden die Daten in unterschiedliche Kategorien eingeordnet:

                      C1 – eindeutiger Nachweis: sichere Belege für die Anwesenheit von Wölfen (z.B. überprüfte Fotos, DNA-Ergebnisse)

                      C2 – bestätigter Hinweis: alle Meldungen, die vor Ort von Wolfsberatern dokumentiert und von erfahrenen Personen bestätigt werden konnten. Somit erhalten sie ebenfalls Nachweischarakter (möglich z. B. bei Rissen, Losungen, Fährten).

                      C3 – unbestätigter Hinweis: Meldungen, die mangels Aussagekraft nicht als Nachweis für Wölfe dienen können, als Hinweise auf mögliche Wolfsvorkommen jedoch ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Monitorings sind (z.B. Sichtungen, einzelne Trittsiegel, Losung).

                      Falschmeldung (Falsch): Meldungen, bei denen ein Wolf als Verursacher mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann

                      Keine Bewertung möglich (k.B.m.): Meldungen, die anhand fehlender Grundinformationen nicht bewertet werden können.

 

In den meisten Fällen werden Hinweise von Nicht-Wolfsberatern nicht direkt an das Monitoring gemeldet, sondern erst über die Wolfsberater an das Wolfsmonitoring weitergeleitet.

Die Wolfsberater haben damit eine Schlüsselfunktion im Wolfsmonitoring: Sie sind eine vertrauenswürdige Kontaktperson vor Ort und helfen den Meldenden, alle wichtigen Informationen zu möglichen Wolfshinweisen zusammenzutragen um diese schließlich als vollständige Meldung an das Monitoring weiterleiten zu können.

 

Insbesondere im Hinblick auf evtl. erforderliche Maßnahmen eines Wolfsmanagements sind belastbare Daten des Wolfsmonitoring von entscheidender Bedeutung.

 

In Anlage 1 ist eine nach Gemeindegebieten geordnete tabellarische Übersicht über die im Jahr 2019 vom Wolfspostfach erfassten Nachweise / Meldungen im Gebiet des Landkreises Celle beigefügt. Demnach betreffen 14 von insgesamt 495 Meldungen bzw. Nachweisen das Gebiet der Stadt Celle; überwiegend handelt es sich dabei um Meldungen aufgrund von Sichtungen und Losungsfunden, die mangels detaillierter Nachprüfbarkeit formal als "unbestätigt" verbucht, gleichwohl im Monitoring mit aufgenommen werden. Daneben liegen nur wenige Fotofallennachweise vor.

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Anlagen

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