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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0026/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neuaufstellung des Gebührentarifs zu § 2 der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS).

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Sachverhalt:

 

Die bisherige SoNuGebS wurde letztmalig am 16.12.2010 geändert. Aus Sicht der Verwaltung liegen mehrere Gründe vor, diese Satzung erneut anzufassen:

 

-          Die Erhöhung erfolgt unter Berücksichtigung der Inflationsrate und der allgemeinen Preissteigerung

-          Die Tarifzonen entsprechen nicht mehr den tatsächlichen innerstädtischen Verhältnissen

-          Gewerbetreibende sehen sich ungerechtfertigt belastet

-          bei gewissen Sondernutzungsarten ist eine gewollte Steuerungsfunktion auf Grund der aktuellen Gebührenhöhe nicht mehr möglich

-          Haushaltskonsolidierungsauftrag

-          Gebührenvergleich mit anderen Städten


Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Tarifzonen für Gastronomie und Einzelhandel

Die Tarifzonen sind für Gastronomie und Einzelhandel gleich. Wobei es für den Einzelhandel noch eine 4. Zone (Innenstadt 3 Zonen) gibt.

Diese Zoneneinteilungen entsprechen nicht mehr den tatsächlichen innerstädtischen Verhältnissen. 

 

Gebührenanpassung Container

Es handelt sich um Wochengebühren je Container

     alt  neu

Altglascontainer    7,50€  10,50€

Absetzmulden- und Rollcontainer 13,00€  16,00€

Altkleider- und Altschuhcontainer 18,00€  21,00€

 

Werbung mit Fahrzeugen

Zukünftig fallen auch für abgestellte Anhänger im öffentlichen Raum Gebühren an, wenn das Abstellen reine Werbezwecke beinhaltet. Werbefahrten mit Lautsprechern werden nicht mehr genehmigt.

 

Werbereiter

Dauerhaft aufgestellte Fahrräder mit Werbung und Fahrradständer mit Werbung fallen zukünftig auch unter die Werbereiter.

 

Tiere

Die Zurschaustellung von Tieren ist nicht mehr genehmigungsfähig.   

 

Für alle weiteren Sondernutzungen können die Gebührenänderungen der Anlage entnommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen von 30.000 € jährlich.

 

 

Auswirkung für Integration: keine

 

Klimaauswirkungen: keine

 

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Anlagen

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