Beschlussvorlage - BV/0057/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vergaberichtlinie zu § 4 Abs. 2 der Wochenmarktsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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12.03.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
1. Vergabe der Standplätze
Die Vergaberichtlinie sieht für die jeweiligen Warenangebotskategorien feste Platzkontingente vor. Gemäß Nr. 1 der Vergaberichtlinie erfolgt eine Vergabe von Dauerstandplätzen nur bis zu einer Erreichung von 80% des zur Verfügung stehenden Platzes pro Kategorie. Darüber hinaus können bisher nur zeitlich befristete Standplatzvergaben mit einem Zeitraum von maximal einem Jahr erlassen werden.
In der Verwaltungspraxis zeigt sich, dass die auf ein Jahr befristete Standplatzvergabe z.B. bei Betriebsübergaben aus Altersgründen oder Neubewerbungen keine ausreichend planbare Perspektive bietet. Für die Nachfolger bestehen betriebswirtschaftliche Risiken, die eine Beschickung des Wochenmarktes in Celle teilweise unattraktiv werden lassen. Interessenten ziehen Bewerbungen für die Marktbeschickung zurück oder nehmen von der Übernahme der Betriebe Abstand. Es drohen in diesen Fällen langjährig etablierte Warenangebote von den Märkten zu verschwinden. Neue Bewerber liegen in der Regel insbesondere in den unterbesetzten Warengruppen nicht vor. Es drohen Lücken im Marktaufbau zu entstehen, die nicht mit neuen Angeboten der unterbelegten Warenkategorien belegt werden können. Somit ist insgesamt ein Schrumpfen der Märkte absehbar. Langfristig wird dies die Attraktivität und den Versorgungsauftrag der Wochenmärkte in Celle negativ beeinflussen. Der Heesemarkt ist schon jetzt Beispiel dafür, wie sich eine rückläufige Zahl der Marktbeschicker auf den Wochenmarkt auswirkt.
Die Verwaltung schlägt vor, den maximalen Zeitraum für die befristete Standplatzvergabe auf 4 Jahre zu erhöhen.
2. Gliederung
Um die Lesbarkeit der Richtlinie zu verbessern und die Eindeutigkeit bei der Zitation der Richtlinie im Verwaltungsalltag sicherzustellen, soll der Regelungsbereich „Vergabe der Standplätze“ nicht länger eine eigene Nummerierung beginnen, sondern als „2. Vergabe der Standplätze“ mit den jeweiligen Unterpunkten „2.X …“ bezeichnet werden.
3. Berichtigung / redaktionelle Änderungen
Die Vergaberichtlinie ist aktuell in ihrer Überschrift mit einer Referenz auf § 4 Abs. 4 der Wochenmarktsatzung versehen. Es handelt sich allerdings um die Vergaberichtlinie zu § 4 Abs. 2 der Wochenmarktsatzung.
Das Rubrum der Vergaberichtlinie wurde aktualisiert, um der heutigen Situation Rechnung zu tragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 kB
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2
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(wie Dokument)
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16 kB
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