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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0056/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Nördlich des Baumschulenweges“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:  Ortsteil Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum: 3,1 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:  etwa 1,2 ha

geplante Nutzungen:   Gewerbegebiet

 

Der Eigentümer des Flurstücks 83/10, Flur 3, Gemarkung Altencelle, hat gegenüber der Stadt Celle den Wunsch nach Ausweisung eines Gewerbegebietes geäußert und ein Bebauungskonzept vorgelegt. Vorgesehen sind als Nutzungen ein Betrieb der Systemgastronomie und ein Betrieb mit Kfz-Dienstleistungen. Da das Umfeld schon gewerblich geprägt ist, die Fläche im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt wird und das Grundstück über ein städtisches Grundstück mit geringem Aufwand erschlossen werden kann, unterstützt die Verwaltung die Anfrage und empfiehlt ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Die Planungs- und die Erschließungsleistungen werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Auswirkung für Integration:

Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass es durch die Planung Auswirkungen auf die Integration geben wird.

 

Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.

 

Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, werden im Laufe des Bauleitplanverfahrens Festsetzungen erarbeitet, wie z.B. extensive Begrünung bei Flachdächern, verpflichtende Baumpflanzungen auf den Grundstück(en)/Baugrundstücken und im Straßenraum sowie Verbote unnötiger Flächenversiegelungen (Verbot von Schottergärten).

 

Im weiteren Verfahren werden - unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen - die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.

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Anlagen

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