Beschlussvorlage - BV/0059/20
Grunddaten
- Betreff:
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104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Allerinsel" - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.03.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Blumlage/ Altstadt
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 0,5 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 1,8 ha
Geplante Nutzungen: Urbanes Stadtquartier mit Schwerpunkt Wohnnutzung
Die 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 138 II. Teil „Allerinsel“ durchgeführt und dient der planungsrechtlichen Vorbereitung des Bebauungsplans. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans dient ebenfalls der Umsetzung der im Rahmenplan für die Allerinsel konkretisierten Sanierungsziele. Die Bauleitplanung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers mit einer Mischung von Wohnen, Freizeit und verträglichen gewerblichen Nutzungen schaffen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die stadträumlich integrierte Ansiedlung von Wohnnutzung in unmittelbarer Nähe zur Altstadt. Hiermit soll unter anderem ein Beitrag zu einer Stadt der kurzen Wege geleistet werden.
Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hat sich für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei wurde zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller beplant. In diesem Zuge wurde der Geltungsbereich der 64. Änderung zunächst verkleinert und Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren durchgeführt. Durch Änderungen an der Ausrichtung des Bebauungsplans nach der Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ war die Erforderlichkeit einer Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet südlich der Hafenstraße nicht mehr gegeben. Um eine eindeutige Zuordnung der Planverfahren zu erlangen wird das Änderungsverfahren als 104. Änderung neu begonnen.
Im Zuge dieses Parallelverfahrens soll auch ein Anteil geförderten Wohnungsbaus auf der Allerinsel umgesetzt werden.
Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 94 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Feststellungsbeschluss beteiligt.
Auswirkung für Integration:
keine
Klimaauswirkungen:
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.
Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, werden im Laufe des verbindlichen Bauleitplanverfahrens Festsetzungen erarbeitet, wie z.B. extensive Begrünung bei Flachdächern, verpflichtende Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken und im Straßenraum sowie Verbote unnötiger Flächenversiegelungen (Verbot von Schottergärten).
Im weiteren Verfahren werden – unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen – die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,3 kB
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