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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0061/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Im Tale II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:  Groß Hehlen

 

Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 3,6 km (Stadtkirche)

 

Größe des Plangebietes:  rd. 10,4 ha

 

geplante Nutzungen:   Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet),

 

gemischte Bauflächen (Mischgebiet)

 

 

 

 

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Die letzten Neubaugebiete, die in Celle ausgewiesen worden sind, sind mittlerweile größtenteils bebaut, sodass nun aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden sollen. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll den Bebauungsplan vorbereiten.

 

Der Änderungsbereich der 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle befindet sich nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen und grenzt unmittelbar nördlich an das Baugebiet im „Wohngebiet im Tale“ an. An seinem westlichen Rand schließt der Bereich an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an.

 

Das vorliegende Gebiet eignet sich gut für eine künftige verbindliche Bauleitplanung zur Verwirklichung von Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich der 103. Änderung als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Zuge der Änderung, soll die Darstellung des Plangebietes von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen geändert werden.

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.

 

Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, werden im Laufe des verbindlichen Bauleitplanverfahrens Festsetzungen erarbeitet, wie z.B. extensive Begrünung bei Flachdächern, verpflichtende Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken und im Straßenraum sowie Verbote unnötiger Flächenversiegelungen (Verbot von Schottergärten).

 

Im weiteren Verfahren werden – unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen – die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.

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Anlagen

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