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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0305/19-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Klein Hehlen

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, eine Entscheidung über die Beauftragung der Verwaltung zur dauerhaften Unterschutzstellung, einschließlich der Durchführung eines Unterschutzstellungsverfahrens für die Waldbereiche zwischen Zugbrückenstraße und dem Klein Hehlener Bach ("Kollerscher Wald") bis zum Vorliegen einer fachgutachtlichen Bewertung der Lebensraumfunktionen zurückzustellen.

Der Antrag ist behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

Die Entscheidung zur Unterschutzstellung der unter der Bezeichnung "Kollerscher Wald" bekannten Waldbereiche mit eingelagerten Freiflächen zwischen Zugbrückenstraße und dem Klein Hehlener Bach nach den Vorschriften des Naturschutzrechts erfordert grundsätzlich eine Begutachtung der Biotopstrukturen und wesentlicher Lebensraumfunktionen.

Bislang wurde für Teilbereiche ein vorläufiger Schutz nach der städtischen Vegetationsschutzsatzung ausgesprochen, gestützt auf eine summarische Einschätzung der ökologischen und ortsbildprägenden Funktionen von Waldbereichen und Einzelbäumen mit Habitat-Eignung.

Angesichts der vergleichsweise geringen Fläche des betroffenen Areals und der Einbettung in vorhandene Siedlungsbereiche kommt eine Bestimmung des Areals als "Geschützter Landschaftsbestandteil" nach § 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Betracht.

Die im Antrag als "essentielle Gründe" benannten Belange lassen sich nur zum Teil in Beziehung setzen zu den in § 29 Abs. 1 BNatSchG hierzu aufgeführten Anknüpfungspunkten.

Demnach kann ein besonderer Schutz erforderlich sein:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen der Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

 

Während offenbleiben muss, welche "Schädlichen Einwirkungen" zu ihrer Abwehr des Erhalts der Waldbestände bedürften, da diese an allen Seiten von Siedlungsbereichen überwiegend mit Wohnnutzung umgeben sind und die Verkehrseinwirkungen des Bremer Wegs keine derartige Abschirmung erfordert, kann im Hinblick auf die "Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes" ohne weiteres unterstellt werden, dass die Waldbestände und die eingelagerten Freiflächen insgesamt diese Funktion erfüllen, diese aber nicht zwingend an den ungeschmälerten Erhalt aller Einzelbäume, einschließlich deren Habitatfunktion, gekoppelt ist.

Sowohl das Kriterium der "Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts" als auch einer anzunehmenden "Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten" bedarf angesichts der weitgehenden Inanspruchnahme eines innerstädtischen Grundstücks unter Entzug wesentlicher Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten einer fachgutachtlich fundierten Bewertung.

Die Verwaltung ist daher bestrebt, entsprechende Begutachtungen zu beauftragen und dabei neben einer vertieften Biotopkartierung einschließlich der Erfassung von Alterstrukturen der Baumbestände und Rote-Liste-Pflanzenarten auch exemplarisch die Lebensraumfunktionen für totholzbewohnende Käferarten untersuchen zu lassen, um eine eventuelle Entscheidung zur Unterschutzstellung fachlich und rechtlich zweifelsfrei begründen zu können.

Da entsprechende Haushaltsmittel für den Haushaltsplan 2019 nicht mehr vorgesehen werden konnten, muss zunächst deren Bereitstellung angestrengt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

III

554100/4431390 "Umweltgutachten

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

Begutachtungskosten

40.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

keine

 

 

Klimaauswirkungen:

keine

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Anlagen

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