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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0337/19-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Auf Anregung der SPD-Fraktion bat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften in seiner Sitzung am 06.03.2020 die Verwaltung um Prüfung, ob eine erweiterte Außengastronomie bis 24 Uhr auch an dem Veranstaltungstag Freitag des Weinmarktes genehmigt werden kann, da er bis 24 Uhr geöffnet hat.

 

Die Erprobung der verlängerten Öffnung bis 24 Uhr auch auf den Freitag des Weinmarktes ist rechtlich nicht möglich. Die Freizeitlärm-Richtlinie Niedersachsen gestattet bei besonderen Allgemeininteresse an Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen an fast allen Tagen vor Sonn- und Feiertagen abweichend der TA Lärm die Verschiebung des Beginns der Nachtzeit bis 24:00 Uhr, sofern eine 8-stündige Nachtruhe sichergestellt werden kann. Da der Freitag des Weinmarktes aber nicht vor einem Feiertag liegt, ist hier keine weitere Ausnahme möglich. Hier sind die TA Lärm bzw. die Sperrzeitenverordnung bindend.

 

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Anlagen

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