Beschlussvorlage - AN/0076/20-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag aller Fraktionen "Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag:
1) Dem Vorschlag, dass Ratssitzungen grundsätzlich bis längstens 22:30 Uhr des Sitzungstages dauern, wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates wird nicht vorgenommen.
2) § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert:
„Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Der / dem Ratsvorsitzenden bleibt es überlassen, eine Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das genaue Stimmverhältnis zu ermitteln. Die Auszählung muss erfolgen, wenn dies durch ein Ratsmitglied beantragt wird. Das festgestellte Ergebnis wird im Protokoll festgehalten.“
3) Der Antrag Nr. AN/0076/20 der im Rat vertretenden Fraktionen ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.
4) Der Antrag Nr. AN/0354/19 der SPD-Fraktion ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 28.11.2019 wurde der Antrag Nr. AN/0354/19 der SPD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates beraten. Nach einer umfangreichen Aussprache wurde sich darauf verständigt, über die Vorlage AN/0354/19-1 nicht abzustimmen, sondern sich zunächst in einer ratsinternen Arbeitsgruppe über diese Thematik zu verständigen, um einen Konsens zu finden.
Mit Schreiben vom 21.02.2020 wurde ein gemeinsamer Antrag der im Rat vertretenden Fraktionen eingereicht (siehe Antrag Nr. AN/0076/20). Zu den formulierten Vorschlägen wird wie folgt Stellung genommen:
a) Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates zum Beginn der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.03.2020 wurde unter TOP 8.2 festgelegt, dass zu diesen Punkten keine Verweisung in die politischen Gremien erfolgt, da es sich um eine Kernkompetenz des Hauptverwaltungsbeamten handelt (Begründung siehe Vorlage AN/0354/19-1).
b) Regelung in der Geschäftsordnung des Rates zur begrenzten Dauer einer Ratssitzung
Solch eine Begrenzung wurde bereits mit Antrag Nr. AN/0354/19 der SPD-Fraktion beantragt. In der Vorlage AN/0354/19-1 hat die Verwaltung dazu ausgeführt:
„Es wird keine Notwendigkeit gesehen, eine so restriktive Regelung in die Geschäftsordnung des Rates (GO) aufzunehmen. Nach § 8 Abs. 1 Buchst. c GO hat jedes Ratsmitglied die Möglichkeit, bei länger andauernden Sitzungen einen Antrag auf Vertagung zu stellen. Hierüber hat der Rat abzustimmen; nach § 66 Abs. 1 NkomVG werden Beschlüsse mit der Mehrheit auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst (= einfache Mehrheit). Die aktuelle Regelung bietet die notwendige Flexibilität für die Gremienarbeit.“
Die Verwaltung sieht hier nach wie vor keinen Änderungsbedarf und es wird empfohlen, diesbezüglich keine Änderung der Geschäftsordnung vorzunehmen.
c) Änderung des § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung „Abstimmung“
Die Regelung in § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates lautet derzeit wie folgt:
(2) „Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Der / die Ratsvorsitzende hat eine Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das genaue Stimmverhältnis (d. h. die Anzahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und der Enthaltungen) zu ermitteln. Das Ergebnis wird im Protokoll festgehalten.“
Lt. Antrag Nr. AN/0076/20 wird vorgeschlagen, § 14 Abs. 2 der GO wie folgt anzupassen:
(2) „Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Der / dem Ratsvorsitzenden bleibt es überlassen, eine Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das genaue Stimmverhältnis zu ermitteln. Die Auszählung muss erfolgen, wenn dies durch ein Ratsmitglied beantragt wird. Das festgestellte Ergebnis wird im Protokoll festgehalten.“
Seitens der Verwaltung wird die vorgeschlagene Änderung begrüßt und sollte umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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179,8 kB
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