Mitteilungsvorlage - MV/0096/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Verwaltungsausschusses gemäß § 89 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 24.03.2020 folgende Eilentscheidungen getroffen:
a) | Neuaufstellung des Gebührentarifes zu § 2 der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungsgebührensatzung - SoNuGebS) BV/0026/20-1 |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen die Neuaufstellung des Gebührentarifs zu § 2 der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS) mit den o. g. Änderungen bezüglich der Tarifzonen für Gastronomie und Einzelhandel.
b) | Änderung der Vergaberichtlinie zu § 4 Abs. 2 der Wochenmarktsatzung BV/0057/20 |
Im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG beschließt der Verwaltungsausschuss einstimmig die Änderung der Vergaberichtlinie zu § 4 Abs. 2 der Wochenmarktsatzung.
c) | Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Stadt Celle - BV/0077/20 |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NkomVG einstimmig die Änderungen von §§ 2, 4 und 6 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle.
d) | 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Wohnbaufläche Im Tale II" - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) BV/0061/20 |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NkomVG mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen die Einleitung des Verfahrens zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Im Tale II“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
e) | 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Allerinsel" - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) BV/0059/20 |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die Einleitung des Verfahrens zur 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Allerinsel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
f) | Bebauungsplan Nr. 138 II. Teil "Allerinsel"- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - BV/0051/20 |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG einstimmig bei 3 Enthaltungen die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 II. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
g) | Bebauungsplan Nr. 162 Ace "Gewerbegebiet Nördlich des Baumschulenweges" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB BV/0056/20 |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Nördlich des Baumschulenweges“ (§ 2 Abs. 1 BauGB).
h) | Freistellung von Zahlungen der Entgelte gemäß Entgeltordnung für den Monat April 2020 für Eltern der Kitas in städtischer Trägerschaft |
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG einstimmig, die Eltern der Kitas in städtischer Trägerschaft entgegen gemäß § 10 Nr. 4 der vom Rat am 23.08.2018 beschlossenen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Kindertagesstätten der Stadt Celle für den Monat April 2020 von Zahlungen der Entgelte gem. Entgeltordnung freizustellen.
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Hierüber wird der Rat gemäß § 89 NKomVG unterrichtet.
