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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0122/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 30.04.2020 folgende Eilentscheidungen getroffen: 

 

Tagesordnungspunkt  5.2 :

 

Corona-bedingte Aufwendungen in der Kinderbetreuung - Antrag der Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI/Ute Rodenwaldt-Blank/Dr. Jörg Rodenwaldt "a) Aufrechterhaltung der laufenden Geldleistungen für die Tagesmütter und -väter in der Stadt Celle und b) Finanzielle Gleichstellung der Kitas der Freien Träger in der Stadt Celle mit den städtischen Kitas, d. h. alle in Betracht kommenden Eltern werden befristet von ihrer Zahlungspflicht freigestellt" (Vorlage: AN/0105/20-1)

 

Nach dem Ende einer umfangreichen Aussprache fasst der Verwaltungsausschuss im Rahmen von Eilentscheidungen nach § 89 NKomVG folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG einstimmig bei 1 Enthaltung, für die Tagespflegepersonen in der Stadt Celle die laufenden Geldleistungen aufrecht zu erhalten unter der Bedingung, dass diese für den Monat April 2 Wochen ihres Jahresurlaubes in Anrechnung bringen, wenn sie in dem entsprechenden Zeitraum keine Notbetreuung durchgeführt haben.

 

Die Elternbeiträge für die Tagespflege werden für den Monat April ausgesetzt und in den Folgemonaten auf Nachweis erstattet, wenn die Kinder nicht in die Corona-bedingte Notbetreuung aufgenommen werden konnten.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG einstimmig bei 1 Enthaltung, die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Höhe von 50% der für den Monat April eingezogenen Elternbeiträge zu bezuschussen, sofern diese den betroffenen Eltern den vollen Monatsbeitrag erstatten.

 

Ab 01.05.2020 und solange die Corona-bedingte Erlasslage gilt, zieht die Stadt Celle für Kinder, die sich nicht in einer Notbetreuung befinden, keine Elternbeiträge ein. Die freien Träger verfahren ebenso und erhalten die volle Erstattung dieser Beträge durch die Stadt Celle.

 

  1. Die Verwaltung erarbeitet mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen eine Vereinbarung, nach der die Zahlungen der Pro-Platz-Finanzierung um die Corona bedingt nicht erbrachten Leistungen und erhaltenen Drittmittel reduziert wird.

 

 

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Hierüber wird der Rat gemäß § 89 NKomVG unterrichtet. 

 

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