Beschlussvorlage - AN/0114/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Gruppe Ute Rodenwaldt-Blank / Dr. Jörg Rodenwaldt "Einrichtung eines Härtefallfonds für ortsansässige Unternehmen von ca. 2 Mio. Euro (in Ergänzung zur Förderkulisse der Landes- und Bundesebene)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80 Wirtschaftsförderung
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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28.05.2020
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17.06.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Verwaltung ist bewusst, dass viele Unternehmen außergewöhnliche Herausforderungen in wirtschaftlicher Hinsicht als Folge der Corona-Pandemie zu lösen haben. Gerade kleine Unternehmen haben oft nicht die notwendigen Rücklagen gebildet, um einige Monate mit fehlender oder reduzierter Geschäftstätigkeit zu überstehen.
Gerade deswegen hat die Bundes- und die Landespolitik sehr schnell Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um hier Angebote zu schaffen, diese in Teilen existenzgefährdenden Situationen in Unternehmen abzumildern.
Die Verwaltung hat sich mit den Möglichkeiten eigener Unterstützungsmaßnahmen auseinandergesetzt und mit Finanzierungswerkzeugen, wie sie in einzelnen anderen Kommunen in Niedersachsen eingesetzt werden, beschäftigt. In der Gesamtbewertung kommt sie zum Ergebnis, dass die Einrichtung eines Härtefallfonds nicht weiterverfolgt wird. Die wesentlichen Beweggründe hierfür sind:
- Es wäre eine weitere zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt. Diese ist zwar für Kommunen wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise erlaubt. In Analogie zu anderen Städten wäre Celle voraussichtlich verpflichtet, 50 % der Geldmittel im Haushalt bei anderen freiwilligen Leistungen zu kompensieren. Im Falle einer finanziellen Ausstattung eines Hilfsfonds mit 2 Mio. € müssten also demnach 1 Mio. € kompensiert werden.
- Bei dem zu erwartenden Wegbrechen von Steuereinnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € und damit einem sehr relevanten Teil der im Haushalt geplanten Gewerbesteuern kann sich die hochverschuldete Kommune Celle ein mit Lüneburg vergleichbares Förderprogramm nicht leisten.
- Bundes- und Landesmittel sind vorrangig nutzbar zu machen. Aber selbst die Geldmittel des Bundes werden von Unternehmen bei Weitem nicht so abgerufen wie vom Bund anfänglich vermutet. Auch, weil viele Unternehmen sich um Förderung bemüht haben, die schon vor der Corona-Krise wirtschaftliche Probleme hatten.
- So stehen auf Bundesebene weiterhin Geldmittel zur Verfügung, die für ergänzende Förder-/Finanzierungsprodukte umdisponiert werden, wie z.B. den vorgesehenen „Gastro-Kredit/-Zuschuss“.
- Ein eigener Hilfsfonds wie beantragt wäre ein pauschaler Ansatz, der nicht auf individuelle Situationen in Unternehmen eingehen kann. Es werden nach Abruf von Bundes- und Landesmittel viele Mitnahmeeffekte erwartet, denn weitere 2.500 € Zuschuss würden vielen Unternehmen nicht substanziell helfen.
- Die Bewältigung der Verfahrensabläufe eines etwaigen Härtefallfonds würde einen erheblichen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal für die Antragsbearbeitung und Prüfung bedeuten und ein Entscheidungsgremium wäre einzuberufen. Dieses Mehr an Personal steht der Verwaltung nicht zur Verfügung.
- Die Wirkung einer einzelbetrieblichen Förderung wäre völlig offen.
Die Verwaltung hat sich auch damit auseinandergesetzt, ob ersatzweise Darlehen ausgereicht werden könnten. Das würde zwar voraussichtlich ausnahmsweise von der Kommunalaufsicht gestattet. Hier wären die personellen und fachlichen Voraussetzungen des einzusetzenden Personals mit den Qualifikationen von Mitarbeiter/innen von Banken und Sparkassen gleichzusetzen. Das ist personell nicht abbildbar. Außerdem würde ein entsprechendes kommunales Finanzprodukt voraussichtlich von der Finanzaufsicht BaFin nicht genehmigt.
Alternativ könnte auch eine örtliche Bank oder Sparkasse ein eigenes Finanzprodukt im Sinne eines Härtefalldarlehens an den Markt bringen, für das die Stadt Bürgschaften anbieten könnte. Die Expertise für die Kundenbetreuung wäre dann professionell abgebildet. Die Ausreichung von Bürgschaften wird von der Kommunalaufsicht kritisch gesehen. Eine Entscheidung liegt bislang nicht vor.
Seit Anfang April liegt dem Landkreis Celle ein politischer Antrag vor, der einen kommunalen Rettungsschirm für Unternehmen im Landkreis Celle anregt, der anteilig auch durch die Kommunen im Landkreis finanziell auszustatten sei. Hier würde es der Stadt Celle aus den genannten Gründen ebenfalls schwerfallen, einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Anstelle eines Härtefallfonds fokussiert die Stadt ihre Hilfsmaßnahmen zielgerichtet auf einen Wiederanlauf der Wirtschaft in der vorläufigen Annahme, dass der Höhepunkt der Corona-Pandemie überwunden sei:
- Es besteht auf Antrag die Möglichkeit, Stundungen von Gewerbesteuerzahlungen zu vereinbaren,
- Mieter und Pächter stadteigener Immobilien und Grundstücke können ebenfalls die Stundung von Mieten und Pachten beantragen,
- Gastronomen dürfen vorübergehend ihre Außengastronomie dort erweitern, wo es die Platzverhältnisse zulassen, und dies ohne Berechnung von Sondernutzungsgebühren,
- Der Erlass von Sondernutzungsgebühren für Händler und Gastronomen im Zeitraum April bis Dezember 2020 ist in Vorbereitung,
- Zur weiteren Stärkung und Wiederbelebung der Innenstadt bietet die Stadt als Unterstützungsleistung die Kaufplattform #kaufregional sowie die Celler City Challenge-Gutscheinaktion an.
- eine zu #kaufregional vergleichbare Plattform im Internet wird Unternehmen auch anderer Branchen für das gesamte Stadtgebiet angeboten.
