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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0292/19-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung gefasst.  

 

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Sachverhalt:

Die Frühe Lernförderung der Vergangenheit in der Stadt Celle war zunächst eine Einzelfallförderung mit den bekannten Anforderungen der Beibringung von Attesten etc. Aufgrund der hohen Kosten ging die Stadtverwaltung im Laufe der Zeit zu einem Gruppenangebot über. Auch dafür mussten die betroffenen Kinder die erforderlichen Atteste einreichen. Die Gruppenangebote dienten nicht wie in der Diskussion kommuniziert einer Verringerung der Fristen. Sie dienten lediglich dazu, Geld für die teuren Einzelfallmaßnahmen zu sparen. Gegenüber der bisherigen Organisation einer frühen Lernförderung stellt der nun vorliegende Vorschlag des Landkreises ein Sparmodell für den LK dar, mit Umlegung der Kosten auf die Kommunen. Bislang mussten also auch die an der Lernförderung in einer Gruppe teilnehmenden Kinder jeweils den Bedarf an einer einzeltherapeutischen Maßnahme attestiert bekommen, die Gruppe wurde lediglich ggf. ergänzt durch Kinder ohne diese Atteste. Dies war für den Jugendhilfeträger teurer als das aktuelle Angebot.

 

Diese unter § 35a SGB VIII fallende alternative Maßnahme zu einer einzeltherapeutischen Behandlung der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist nicht mehr realisierbar, weil wir nicht mehr Aufgabenträger sind. Der Landkreis als nunmehr verantwortlicher Jugendhilfeträger sieht seinerseits keine rechtliche Verpflichtung zur Fortsetzung des damaligen städtischen Modellversuchs. Somit ist eine Fortführung der Frühen Lernförderung im bisherigen Sinne nicht möglich.

Stattdessen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 04.12.2019 beschlossen, für die Finanzierung einer Lernförderung in Grundschulen - jeweils auf Antrag der kreisangehörigen Kommunen - Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 75.000 Euro pro Jahr für das Kreisgebiet zur Verfügung zu stellen, mit denen fünfzig Prozent der Aufwendungen für entsprechende Fördermaßnahmen gegenfinanziert werden sollen.

Mit Schreiben vom 03.01.2020 hat die Kreisverwaltung eine Interessensabfrage an die Gemeinden versandt, um einen ersten Überblick zu dem Bedarf an den Grundschulen im gesamten Kreisgebiet zu erhalten.

Die Förderung soll im Rahmen einer freiwilligen Leistung gem. § 13 SGB VIII erfolgen. Die Koordinationsverantwortung liegt bei den kreisangehörigen Kommunen für die jeweils in ihrem Gebiet ansässigen Grundschulen. Hierzu gehört auch die Auswahl der durchführenden Fachkräfte. Man kann somit von einem nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand ausgehen.

Das Verfahren sieht vor, dass die Auswahl der zu fördernden Kinder ausschließlich durch die Lehrkräfte erfolgt. Als Kriterium soll der beobachtbare Entwicklungsstand frühestens nach dem ersten Schulhalbjahr gelten.

Die Kreisverwaltung hat im Rahmen einer Kostenschätzung für einen Grundschulstandort pro Jahr einen Finanzbedarf in Höhe von 5.000 Euro incl. Schulungsanteil und Begleitkosten ermittelt. Der Landkreis will ein vereinfachtes Verfahren zur Abrechnung anbieten; eine summarische Auflistung der geleisteten Stunden mit entsprechenden Angaben zur Förderung soll ausreichen.

Für das Stadtgebiet wäre demnach zunächst von einer Gesamtsumme von max. 75.000 Euro auszugehen. Für den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 37.500 Euro sieht sich allerdings keine Grundschule in der Lage, einen Anteil beizusteuern.

Dies gibt zu denken, zumal es sich gemäß Runderlass des MK v. 04.10.2015 „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ um eine Aufgabe der Lehrkräfte handelt, diese Schüler im Rahmen entsprechender Verfahren frühzeitig zu erkennen und zu fördern.

Es stellt sich hier zum wiederholten Mal die Frage, ob die Stadt Celle sich im Bereich der freiwilligen Leistungen weiterhin verschulden soll, weil das Land seinen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommt.

Außerdem sind grundlegende Fragen nicht geklärt, wie z. B. die, was passiert, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, aber weitere Kinder Förderbedarf haben? Geht es nach Reihenfolge der gemeldeten Kinder, und wer verantwortet diese?

Werden Eltern überhaupt noch einzeltherapeutische Maßnahmen beantragen, wenn der Zugang zu dieser Form der Lernförderung einfacher ist? Wird damit an anderer Stelle eine Kostenersparnis bei gleichzeitiger zusätzlicher Belastung der Kommune eintreten?

Die Verwaltung hat über Möglichkeiten nachgedacht, diesen Einwendungen zu begegnen.

Eine Möglichkeit wäre, nur Kinder aus dem 1. und 2. GS-Jahrgang zuzulassen, und zwar nur dann, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie einen Antrag auf Einzelfallhilfe nach §35a SGB VIII gestellt haben; und höchstens solange, bis diese Hilfe genehmigt ist. Damit würde man der eigentlichen Kritik nämlich der zu langen Fristen bis zur Möglichkeit der Angebotsnutzung bestmöglich begegnen.

Eine Kostenersparnis gegenüber dem Landkreis-Vorschlag wäre damit zu erwarten, ist aber derzeit nicht bezifferbar.

Sollte die Entscheidung für eine Beteiligung am Angebot des Landkreises fallen, müsste die o.g. Gegenfinanzierung aus dem Budget für den Ganztagsbetrieb erwirtschaftet werden. Dies wäre nicht ohne entsprechende Kürzungen an anderer Stelle möglich.

 

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