Beschlussvorlage - BV/0102/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. §117 NKomVG für den laufenden Ausbau des Kanalsystems
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt:
Aus dem Produktkonto 538150/7872301 wird der Bau und die Erneuerung der Schmutzwasser-Hausanschlüsse (Übergabeschächte mit Anschlussleitung an den Hauptkanal) zum Anschluss privater Grundstücke finanziert. Der Mittelbedarf ist vom Umfang der Bautätigkeit der Grundstückseigentümer abhängig und somit nur schwer im Voraus zu kalkulieren. In Verbindung mit der allgemeinen Kostensteigerung im Tiefbau ergab sich im Haushaltsjahr 2019 auf dem Produktkonto eine Überschreitung des Haushaltsansatzes um 103.154,90 €. Im Zuge der Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2019 muss die Ansatzüberschreitung gem.
§117 NKomVG nun durch Beschlussfassung des Betriebsausschusses nachträglich bewilligt werden. Eine vorherige Bewilligung durch das Gremium war auf Grund der zeitlichen und sachlichen Unabweisbarkeit des Baus der Hausanschlüsse sowie der Tatsache, dass der endgültige Mittelbedarf erst mit dem Ablauf des Haushaltsjahres festgestellt werden konnte nicht möglich. Die Deckung des Mittelbedarfes im Haushaltsjahr 2019 erfolgte daher zunächst über den Deckungskreis für die Kanalbaumaßnahmen (0851).
Gem. § 16 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle erhält die SEC für die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses eine Kostenerstattung in Höhe des tatsächlichen Aufwands durch den Grundstückseigentümer. Entsprechend können die überplanmäßigen Auszahlungen in voller Höhe durch überplanmäßige Einnahmen auf dem Produktkonto 538150/6891100 gedeckt werden.
Grundlage und Satzungsauszug:
Gemäß Betriebssatzung der Stadtentwässerung Celle, entscheidet der Betriebsausschuss gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung:
(2) Der Betriebsausschuss entscheidet über:
die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Haushaltsplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 500.000 Euro übersteigt,
über- und außerplanmäßige Aufwendungen i.S.d. § 117 NKomVG im Ergebnishaushalt; § 27 Abs. 3 Nr. 1 EigBetrVO bleibt unberührt,
über- und außerplanmäßige Auszahlungen i.S.d. § 117 NKomVG im Finanzhaushalt; § 27 Abs. 3 Nr. 2 EigBetrVO bleibt unberührt,
den Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro übersteigt,
die Stundung, den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen sowie den Abschluss von Vergleichen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 25.000 Euro übersteigt,
die Einleitung eines Rechtsstreites, soweit der Streitwert im Einzelfall mehr als 25.000 Euro beträgt,
die Vermietungen und Verpachtungen bei einem Jahreszins von mehr als 50.000 Euro im Einzelfall,
den Vorschlag an den Rat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden,
alle Betriebsangelegenheiten, soweit nicht die Betriebsleitung, der Rat oder der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zuständig sind.
(3) In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Betriebsausschusses nicht eingeholt werden kann, entscheidet die Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. Der Betriebsausschuss und der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sind unverzüglich zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Investiver Finanzhaushalt
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Stadtentwässerung Celle | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
| 538150 – Abwasserrreinigung und Unterhal- tung/Betrieb von Entwässerungs- anlagen | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
6891100 Erstattungen für Haus- anschlüsse | 103.154,90 | 7872301 Neubau Hausan- schlüsse | 103.154,90 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
+/- 0,00 | ||
Anmerkungen:
Auf Grund der vollständigen Deckung der zusätzlich benötigten Mittel durch Mehreinnahmen auf der o.a. Haushaltsstelle resultiert aus dieser Maßnahme keine zusätzliche Belastung des Haushaltes.
Auswirkungen für Integration:
-keine-
