Beschlussvorlage - AN/0433/19-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Sportförderung durch Klimaschutzmaßnahmen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Beteiligt:
- 50.3 Sport; Dezernat II
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Anpassung der Infrastruktur an die Bedürfnisse des Breiten- und Leistungssports
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Sportausschuss
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Vorberatung
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05.03.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass auch in Zukunft Sanierungsbedarfe an Sportstätten - entsprechend dem bislang praktizierten Vorgehen - nach Ermittlung von Bedarf, Art, Umfang und voraussichtlichen Kosten mit bestehenden Fördermöglichkeiten abzugleichen sind und in diesem Zusammenhang einzelfallbezogen eine Förderung nach den Richtlinien des Klimaschutzfonds Celle zu prüfen ist.
Der Antrag ist formal behandelt und erledigt.
Sachverhalt:
Die Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle (Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Klimaschutzmaßnahmen vom 16.06.2016, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 04.04.2019) sehen gemäß Nr. 2 Satz 1 Spiegelstrich 1 bis 3 die Förderung von
- Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien
- Maßnahmen zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung im Gebäudebereich
vor und ermöglichen damit unabhängig von der Trägerschaft grundsätzlich auch die Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten, insbesondere an zu Sportzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Turnhallen, Tennishallen, Sportheime).
Um mit den begrenzten Mittel des Klimaschutzfonds Celle möglichst weitreichende Effekte zu erzielen, sind Förderquoten und objektbezogene Förderobergrenzen festgelegt. Damit soll grundsätzlich vermieden werden, dass zugunsten einzelner Projekte die Mittel des Klimaschutzfonds Celle unverhältnismäßig stark abgeschöpft werden.
Diesem elementaren Grundsatz dienen auch die Regelungen unter Nr. 5.3 der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle, wonach Fördermittel aus anderen Programmen des Bundes, des Landes oder anderer Institutionen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Die Fördermittel des Klimaschutzfonds Celle dürfen zusätzlich in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen und die gesamte Förderung 49 % der zuschussfähigen Aufwendungen nicht überschreitet.
Ausnahmen von der maximalen öffentlichen Förderquote von 49 % wurden bislang vor allem bei der Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen kultureller Einrichtungen (u.a. Schlosstheater Celle - CD-Kaserne) zugelassen, da die Mittelbereitstellung für derartige Projekte ohnehin weit überwiegend durch öffentliche Stellen erfolgt.
Auch für Sportstätten wären derartige Ausnahmen in Erwägung zu ziehen. Es muss aber wegen der Begrenztheit und starken Nachfrage der Fördermittel des Klimaschutzfonds Celle der Grundsatz der Vorrangigkeit sonstiger Mittel beachtet werden.
Insbesondere muss vermieden werden, dass sonstige öffentliche oder quasi öffentliche Fördergeber (z.B. LSB, KSB, Landkreis Celle, Sparkassenstiftung) ihre Zuwendungen wegen vermuteter Zuschüsse des Klimaschutzfonds vermindern und es damit lediglich zu einer Mittelumschichtung zulasten des Klimaschutzfonds Celle kommt, ohne dass sich die Gesamtförderung erhöht.
Das aktuelle Fördergeschehen zeigt, dass Mittelbereitstellung und Mittelbindung bzw. Zuschussgewährung des Klimaschutzfonds Celle sich in etwa die Waage halten. Mittelüberschüsse bestehen nicht. Eine grundsätzliche Vorab-Umwidmung von begrenzten Fördermitteln wäre mit dem Förderzweck nicht vereinbar und deshalb aus Sicht der Verwaltung abzulehnen
Aus Sicht der Verwaltung wird daher empfohlen, auch in Zukunft Sanierungsbedarfe - entsprechend dem bislang praktizierten Vorgehen - bei Erkennbarkeit konkret zu ermitteln sowie nach Art, Umfang und voraussichtlichen Kosten mit bestehenden Fördermöglichkeiten abzugleichen.
Dabei lassen sich auch die Zuschussmöglichkeiten des Klimaschutzfonds Celle einbeziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,2 kB
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