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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0135/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die Abgabe der Kindertagespflege an den Landkreis Celle. Die Vereinbarung mit dem Landkreis ist hierzu zu kündigen. (Teilkündigung § 2 der Vereinbarung)

 

 

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Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Abgabe der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe an den Landkreis Celle ist die Aufgabe der „rderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ mit der o.a. Vereinbarung an die Stadt Celle übertragen worden.

Dass auch die Tagespflege Inhalt dieser Vereinbarung wurde, ist auf Wunsch der Stadt Celle erfolgt. Hintergrund war, die Kindertagesbetreuung vollumfänglich in eigener Zuständigkeit regeln zu können. Insofern trägt die Stadt auch die Kosten der Tagespflege. Grundsätzlich wird diese Aufgabe für die anderen kreisangehörigen Gemeinden zentral vom Landkreis wahrgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung umfasst im Einzelnen:

-          Akquise von Tagespflegepersonen

-          Erstellen von Pflegeerlaubnissen

-          Fachliche Beratung der Tagespflegepersonen

-          Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

-          Abrechnung der Tagespflegepersonen

-          Festsetzen und Abrechnen der Elternentgelte

-          Sicherstellen einer Vertretungsregelung

Bei den einzelnen Gemeinden verbleiben die Elternberatung und die Vermittlung der Eltern an die Tagespflegepersonen. Die Aufgabe ist den dort ansässigen Familienbüros zugeordnet.

Nach nunmehr über einem Jahr ist die Aufgabenwahrnehmung der Tagespflege evaluiert worden. Dabei wurden Aspekte wie Landesregelungen, Zusammenarbeit und Veränderungen betrachtet.

1.)    Aufgrund der Entgeltfreiheit im Kita-Bereich regelt das Land in einer Billigkeitsrichtlinie, dass für Kinder über drei Jahren, die keinen Kita-Platz bekommen konnten, die ersetzende Kindertagespflege förderfähig ist. Eine ergänzende Kindertagespflege wird nicht gefördert.

Zum einen läuft diese Regelung nur bis zum Kindergartenjahr 2022/2023; danach haben die Kommunen diese Kosten aller Voraussicht nach selber zu tragen. Auch die Kosten für die ergänzende Tagespflege geht zu Lasten der Kommunen.

Zum anderen ist es sehr verwaltungsaufwendig, da geprüft werden muss, ob die Eltern tatsächlich keinen Platz bekommen haben oder die Tagespflege einem Kindergarten vorziehen möchten. Im letztgenannten Fall wären die Kosten von den Eltern selbst zu tragen.

 

2.)    Schwierig gestaltet sich die Abgrenzung, ob ein ergänzender Betreuungsbedarf über den Rechtsanspruch hinaus der rderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder der „Hilfe zur Erziehung“ in der Zuständigkeit des Landkreises zuzuordnen ist.

Solange eine mitunter langwierige Klärung nicht herbeigeführt ist, erhalten die betroffenen Tagespflegepersonen für die Stunden des ergänzenden Betreuungsbedarfs von keiner Stelle Förderleistungen.

 

3.)    Die obengenannten Aufgaben der Tagespflege werden hier vollumfänglich von einer Fachberatung, eingruppiert in der Entgeltgruppe S 15 TvöD SuE, und in Teilen von einer Sachbearbeiterin, eingruppiert in der Entgeltgruppe S 9a TvöD wahrgenommen.

Der Landkreis Celle übernimmt die Personalkosten für die Fachberatung entsprechend unserer Stellenbewertung. Nach der oben genannten Vereinbarung werden diese Kosten aber nur solange getragen, bis ein Personalwechsel ansteht. Danach erfolgt eine Kostenübernahme nur noch nach den im Landkreis üblichen Regularien. Das bedeutet, dass ohne Rücksicht auf unsere Stellenbewertung, nur noch die Kosten einer Fachberatung nach Entgeltgruppe S 11 b erstattet werden. Dieser Personalwechsel steht Ende 2020 an, da die Stelleninhaberin in Ruhestand geht.

4.)    Durch die Flexibilisierung des Schuleintritts sind in den Kindergärten der Stadt 65 Betreuungsplätze „verloren gegangen“, da die betroffenen Kinder länger in den Einrichtungen bleiben als geplant. Das bedingt, dass die Tagespflege mittlerweile restlos ausgebucht ist und somit auch die Kosten steigen.

 

5.)    Das Förderprogramm des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege ist terminiert bis zum 31.12.2021. Die Verlängerung des Förderzeitraumes ist in den letzten Jahren immer erst sehr kurzfristig und auch nur für ein Jahr erfolgt. Ob es r die Folgejahre immer wieder verlängert werden wird, kann nicht vorhergesehen werden. Aus dem Förderprogramm erhält die Stadt derzeit ca. 280.0000 bis 300.000 Euro.

Vor diesen Hintergründen scheint es nun geboten zu sein, die Vor- und Nachteile einer weitestgehend eigenständigen Wahrnehmung (Satzungshoheit liegt beim Landkreis), insbesondere auch im Hinblick auf die Kosten, abzuwägen. Wie bereits erwähnt, würde bei einer Abgabe der Tagespflege an den Landkreis

-          die Zuständigkeit für die Elternberatung und Platzvermittlung bei der Stadt Celle verbleiben.

-          Reibungsverluste bei der Abgrenzung von „rderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ und „Hilfe zur Erziehung“rden entfallen.

-          Der Verwaltungsaufwand würde minimiert werden.

-          Die Stelle der Fachberatung (EG S15 SuE) könnte voraussichtlich entfallen; es ist geplant, dass die verbleibenden Aufgaben an anderer Stelle im Fachdienst wahrgenommen werden. Dieses müsste mit einer verhältnismäßig geringen Stundenaufstockung realisierbar sein.

-          Eine nicht auszuschließende Verringerung bzw. Kürzung von Förderleistungen durch das Land und Erhöhungen der Förderleistungen für Tagespflegepersonen würden nicht (mehr) zu Lasten der Stadt gehen.

-          nach einer überschlägigen Berechnung würde der städtische Haushalt um ca. 415.000 Euro entlastet werden.

-          Tagespflegepersonen und Eltern hätten bezüglich der Abrechnung bzw. Entgelte mit dem Landkreis nur noch einen Absprechpartner. In einem Gespräch mit dem Vorstand des Kindergarten-Stadtelternrates wurde das von den Eltern begrüßt.

-          Bezüglich der Schaffung neuer Tagespflegeplätze hätte die Stadt allerdings nur noch einen mittelbaren Einfluss.

 

Nach einer eineinhalb jährigen Praxiserfahrung überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Vorteile einer Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis.

Mit dem Landkreis Celle habe diesbezüglich Vorgespräche stattgefunden. Der Landkreis ist als eigentlich zuständige Behörde auch grundsätzlich bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Allerdings wird auf die Einhaltung der im Vertrag festgeschriebenen Kündigungsfrist bestanden. Das bedeutet, dass die Stadt bis zum 31.01.2021 zum 01.08.2021 kündigen könnte. Allerdings hat die Stadt ein Interesse daran, die Tagespflege spätestens zum 01.01.2021 an den Landkreis abzugeben, da die Fachberaterin der Stadt, die dem weitaus überwiegenden Teil der Aufgaben erledigt, Ende 2020 in den Ruhestand geht. Es wird kaum möglich sein, eine Nachfolger sieben Monate zu bekommen und diesen auch noch in die Materie einzuarbeiten. Auch dieses wurde mit dem Landkreis bereits kommuniziert.

Der Landkreis hat sich deshalb bereiterklärt, die Aufgabe zum 01.01.2021 unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass die Stadt dem Landkreis die Kosten für die Tagespflege hier insbesondere die Zahlung der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen bis zum 31.07.2021 erstattet. Ab dem 01.08.2021 würde der Landkreis dann die Kosten übernehmen.

Aus den genannten Gründen wird eine Teilkündigung der Vereinbarung mit dem Landkreis vorgeschlagen.

 

 

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Anlagen

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