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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0092/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die Verlängerung des Durchführungszeitraumes des Sanierungsgebietes „Altstadt Celle“ um weitere vier Jahre bis zum 28.12.2024. Die Satzung der Stadt Celle über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Celle“ wird entsprechend der Anlage beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Satzung der Stadt Celle über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Celle“ (Sanierungssatzung) wurde am 26.08.2010 durch den Rat mit einer Durchführungsfrist von 10 Jahren, bis zum 28.12.2020, beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass der beschlossene Zeitraum für eine Durchführung nicht ausreicht.

Bei der Umsetzung des Sanierungsgebietes gab es zunächst Anlaufschwierigkeiten. Erst in den letzten zwei, drei Jahren hat die Bereitschaft der Eigentümer, in ihr Objekt im größeren Umfang zu investieren und dafür eine Förderung in Anspruch zu nehmen, zugenommen.

Die Gesamtmaßnahme Altstadt ist mit einem Kostenrahmen von insgesamt 9.795.300 € angesetzt. Diese setzt sich zusammen aus Bund-/Landanteilen (2/3), städtischem Anteil (1/3), zweckgebundenen Einnahmen (z.B. aus Grundstücksverkäufen) und durch die Stadt bereitzustellende nichtförderfähige Kosten.

Entsprechend den bisherigen jährlichen Bewilligungen sind bisher rund 4.858.000 € vertraglich gebunden.

Davon entfallen auf die Kostengruppe „Weitere Vorbereitung“ rund 1.091.000 €. Hierzu gehören u.a. Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, Sanierungsträgerleistungen, Wettbewerbe, aber auch Modernisierungsvoruntersuchungen.

Auf die Kostengruppe „Ordnungsmaßnahmen“ entfallen rd. 1.292.000 €. Hierzu zählen u.a. die Umgestaltung des Arno-Schmidt-Platzes, der Abbruch der ehemaligen Feuerwehr oder das Projekt Dach und Zwische.

Für die größte Kostengruppe „Baumaßnahmen“ wurden bisher rund 2.472.800 € gebunden. Von dieser Summe wurden lediglich knapp 20 % im Zeitraum 2010 – 2015 gebunden. Das zeigt, dass tatsächlich erst in den letzten Jahren ein großer Anstieg stattgefunden hat.

 

Derzeit befinden sich etliche private Maßnahmen in der Förderberatung. Eine Abwicklung der Maßnahmen mit Abschluss eines Fördervertrages, Erteilung einer Baugenehmigung, Bauausführung und Abrechnung ist bis zum 28.12.2020 nicht realistisch.

Erschwert wird eine zeitnahe Umsetzung insbesondere auch durch die gute Auftragslage bei den handwerklichen Betrieben.

Es ist daher erforderlich, auch im Hinblick auf die Erreichung der Sanierungsziele, den Durchführungszeitraum bis zum 28.12.2024 zu verlängern.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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