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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0104/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Teilbereich Altstadt einschließlich der erforderlichen Anpassungen der der Fördervoraussetzungen an das neue Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren – Erhalt und Sanierung der Orts- und Stadtkerne.

 

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Sachverhalt:

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist seit 2007 planerisches Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung Celle in den drei Entwicklungsbereichen I - Altstadt , II - Allerinsel und III - Gelenk Neumarkt. Der Entwicklungsbereich III Neumarkt übernimmt dabei die Funktion als zentrales verbindendes Gelenk und wurde 2014 auf Grund veränderter Förderbedingungen dem Entwicklungsbereich II zugeschlagen.

 

Auf Basis dessen und den ergänzenden Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) hat sich die Stadt Celle in 2009 mit dem ausgewiesenen Stadtdenkmal "Altstadt Celle" (Teilbereich I) um die Aufnahme in die Städtebauförderung, Programmkomponente "Städtebaulicher Denkmalschutz" beworben. Ziel ist es, den bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkern in der Geschlossenheit zu erhalten und zu entwickeln. Seit der Aufnahme im Jahr 2010 hat die Verwaltung mit den bisher aus dem Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" bewilligten Fördermitteln entsprechende Einzelmaßnahmen unterstützt.

 

 

Mit Beginn des Programmjahres 2020 wurde die Städtebauförderung im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung (VV-Städtebauförderung) mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung überarbeitet und neu strukturiert. Strukturell stand dabei die Konzentration auf drei Programme bei gleichzeitiger Einstellung der bisherigen Programmkomponenten im Vordergrund.

 

In den neuen Programmen:

  1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

werden die ehemaligen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden sowie teilweise Gesamtmaßnahmen des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün;

  1. Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

wird das bisherige Programm Soziale Stadt;

  1. Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten

werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau (Neuenhäusen und Allerinsel) sowie teilweise des Programms Zukunft Stadtgrün

fortentwickelt und gebündelt.

 

Im Rahmen der Überführung in die neuen Programme gilt:

-          Gebietsabgrenzungen sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte gelten fort.

-          Kosten-und Finanzierungsübersichten gelten weiter als Grundlage für den Fördermittelbedarf.

-          Die bis zum 31.12.2019 erhaltenen Fördermittel sind bis zum 31. 12.2027 entsprechend der Mittelstreckung gesondert abzurechnen (Zwischenabrechnung).

 

 

Inhaltlich wurden die neuen Programme an die aktuellen Bedarfe angepasst werden, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen. Neben den bisherigen Fördervoraussetzungen der Gebietsausweisung und der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sind künftig Maßnahmen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Stadtgrüns als weitere Fördervoraussetzungen verbindlich festgesetzt. Laut der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 zwischen dem Bund und den Ländern müssen die Maßnahmen einen angemessenen Umfang erhalten und mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe Verwaltungsvereinbarung erfolgen.

Aus vorgenannten Gründen war daher auch das in 2007 erstellte ISEK im Teilbereich I Altstadt fortzuschreiben und den neuen Fördervoraussetzungen anzupassen, soweit diese nicht bereits ohnehin erfüllt sind.

Dabei sind auch die Erfahrungen insbesondere aus privaten Einzelmaßnahmen der ersten Durchführungsjahre in die Überarbeitung eingeflossen. Hier ist festzustellen, dass die Sanierung der einzelnen Objekte oft viel umfangreicher, aufwändiger und damit auch finanziell teurer ist, als dies zunächst im Vorfeld zu erwarten war. Dies führt vereinzelt dazu, dass Gebäude in ihrem schlechten Zustand unverändert bleiben, wodurch oftmals wiederum ein noch größerer, dann meist auch bereits aus dem öffentlichen Raum wahrnehmbarer Sanierungsstau entsteht.

In den letzten 3-4 Jahren hat die Sanierung nach einigen Anlaufschwierigkeiten deutlich Fahrt aufgenommen. Seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer ist ein deutlich gesteigertes Interesse an einer Unterstützung auch finanzieller Art festzustellen ist. Allgemein ist festzustellen, dass im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz im Vergleich zu anderen Programmkomponenten, in denen vorrangig öffentliche Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, die Steuerung der Umsetzung privater Maßnahmen und damit auch des Fördermittelabflusses sich ungleich schwieriger gestaltet. Als Konsequenz ergibt sich hieraus, dass ein Durchführungszeitraum von 10 Jahren zzgl. Abrechnung der Gesamtmaßnahme zu positiv kalkuliert war. Nach aktueller Einschätzung wird von einer Streckung in der Durchführung bis voraussichtlich 2024 ausgegangen.

Die 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes für den Teilbereich der Altstadt berücksichtigt diese Entwicklung ebenso wie die in den zurückliegenden Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen oder auch bereits erstellte Planungen, Wettbewerbe und Konzepte.

 

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Anlagen

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